Bei Pöbeleien müssen Stadträte nicht in allen größten Städten Bayerns mit Ordnungsgeldern rechnen. Nach einer Änderung der Gemeindeordnung haben München, Regensburg und Ingolstadt entsprechende Sanktionsmöglichkeiten in ihre Geschäftsordnungen aufgenommen, wie die Stadtverwaltungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.
In Augsburg und Nürnberg wurden die Regelungen zur Zusammenarbeit im Stadtrat nach der Kommunalwahl hingegen nicht entsprechend angepasst. In Augsburg habe sich der Stadtrat bewusst gegen die Einführung von Ordnungsgeldern entschieden, teilte das Hauptamt der Stadt mit. "Aktuell sieht der Stadtrat keinen Anlass, sich mit der Verhängung von Ordnungsgeldern gegen ausfällig oder aggressiv auftretende Stadträte und einer damit einhergehenden Anpassung der Geschäftsordnung zu befassen."
Keine Einigung zu Ordnungsgeldern in Nürnberg
In Nürnberg sollte der neu gewählte Stadtrat bei seiner ersten Sitzung Anfang Mai eigentlich eine neue Geschäftsordnung mit der Möglichkeit von Ordnungsgeldern beschließen. Nach Angaben eines Sprechers des Bürgermeisteramts konnte jedoch keine Einigung über die Änderungen erzielt werden.
Das Thema Ordnungsgelder sei dabei nicht ausschlaggebend gewesen. Da die Geschäftsordnung unverändert blieb, können Ordnungsgelder im Nürnberger Stadtrat vorerst weiterhin nicht verhängt werden. Ein neuer Anlauf zur Neufassung der Geschäftsordnung sei jedoch geplant. Dabei sollen auch Sanktionen für störendes Verhalten von Stadträtinnen und Stadträten ermöglicht werden.
Bislang keine bekannten Fälle
Ob andere Städte und kleinere Gemeinden inzwischen von der Möglichkeit Gebrauch machen, störende Ratsmitglieder mit Ordnungsgeldern zu belegen, ist unklar. Weder der Bayerische Städtetag noch der Bayerische Gemeindetag konnten dazu Angaben machen.
Auch das Innenministerium hat nach eigenen Angaben keinen Überblick über die Anwendung der Regelung. Aus den Großstädten, die entsprechende Bestimmungen eingeführt haben, wurde bislang kein Fall bekannt, in dem ein Ordnungsgeld verhängt werden musste.
Bis zu 1.000 Euro bei Wiederholung
Die Staatsregierung hatte mit einer Änderung der Gemeindeordnung die rechtliche Grundlage geschaffen, damit Städte und Gemeinden Ordnungsgelder als Sanktion einführen können. Diese dürfen verhängt werden, wenn Ratsmitglieder "den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf erheblich stören". Beim ersten Verstoß können bis zu 500 Euro fällig werden, bei wiederholten Verstößen bis zu 1.000 Euro.
Zum Vergleich: Abgeordnete des Bayerischen Landtags müssen bei wiederholten Störungen einer Sitzung bis zu 4.000 Euro zahlen. Über die Verhängung eines Ordnungsgeldes entscheidet die oder der Vorsitzende des Gremiums, in der Regel also die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Die Mehrheit des jeweiligen Rates oder Ausschusses muss der Entscheidung jedoch zustimmen.
Neues Instrument zwischen Verwarnung und Ausschluss
Wer ein Ordnungsgeld für unrechtmäßig hält, kann dagegen vor Gericht vorgehen. Dort wird geprüft, ob die Sanktion verhältnismäßig war. Nach Angaben des Innenministeriums standen bislang vor allem informelle Maßnahmen wie Ordnungsrufe und Ermahnungen oder als schärfste Konsequenz der Ausschluss von einer oder mehreren Sitzungen zur Verfügung. Diese Möglichkeiten seien "nicht ausreichend differenziert" gewesen. Der Landtag beschloss die Gesetzesänderung deshalb mit großer Mehrheit.
Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag kritisierte die Ordnungsgelder auf kommunaler Ebene als "Maulkorb für Ehrenamtliche" und stimmte geschlossen gegen die Neuregelung. Im Landtag gehört ihr zudem der einzige Abgeordnete an, gegen den bislang ein Ordnungsgeld verhängt wurde.
Mit Informationen von dpa.
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