Mehrere hundert Euro ist es manchen Autofahrern wert, Punkte in Flensburg oder ein drohendes Fahrverbot loszuwerden. Im Netz finden sich zahlreiche Agenturen, die gegen Zahlung einen Strohmann vermitteln – also jemanden, der vorgibt, für den Verstoß verantwortlich zu sein, und die Schuld auf sich nimmt. Mit einer Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (externer Link), die ab 1. Juli in Kraft tritt, will der Gesetzgeber dieser Praxis einen Riegel vorschieben.
Strafrechtlich gesehen war der Punktehandel bislang eine Grauzone, ab Anfang Juli ist er ausdrücklich verboten. Bis zu 30.000 Euro Bußgeld können dafür anfallen. Und nicht nur das: Wer nach einem Blitzer-Foto versucht, Verantwortung auf eine andere Person zu verlagern, riskiert ein Verfahren wegen Täuschung über den Beteiligten am Verkehrsverstoß. Auch gegen Agenturen, die Strohmänner vermitteln, wird künftig vorgegangen.
ADAC: Das haben wir "schon sehr lange gefordert"
Beim ADAC begrüßt man die strengeren Maßnahmen: "Es ist aus unserer Sicht sehr erfreulich, dass der Punktehandel sanktioniert wird. Das haben wir auch schon sehr lange gefordert", so ADAC-Sprecher Alexander Römer im Gespräch mit BR24. Es könne nicht sein, dass Menschen, die genügend Geld in die Hand nehmen, das System aus Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten umgehen können.
Offizielle Zahlen dazu, wie häufig die Strohmann-Methode genutzt wird, gibt es nicht. Der ADAC hat 2025 allerdings Autofahrer befragt (externer Link), ob sie den Trick bei einem drohenden Fahrverbot nutzen würden, wenn ihnen rechtlich nichts passieren kann. Damals konnten sich 20 Prozent der Befragten ohne Punkte und 50 Prozent der Befragten mit Punkten vorstellen, sich auf einen Punktehandel einzulassen. ADAC-Sprecher Römer geht davon aus, dass das nun angekündigte Verbot diese Bereitschaft deutlich verringern wird.
Kommt ein Bußgeldbescheid? Künftig sechs Monate Wartezeit
Die Gesetzesnovelle bringt noch eine weitere wichtige Änderung mit sich. Bislang spielte bei vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten die bekannte Drei-Monats-Frist eine zentrale Rolle. Wenn nach dem Verstoß drei Monate lang kein Bußgeldbescheid ins Haus flatterte, konnten Autofahrer davon ausgehen, dass die Sache erledigt ist.
Nun wird die Verjährungsfrist auf sechs Monate angehoben. Die Behörden haben also doppelt so lange Zeit, den Fahrer zu ermitteln und das Verfahren zu betreiben. Das betrifft vor allem typische Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Handyverstöße oder Abstandsverstöße.
Eine Gängelung für Autofahrer, weil sie nun länger bangen müssen? Der ADAC widerspricht: "Ziel ist es nicht, dass möglichst viele Bußgelder eingenommen werden sollen, sondern dass Verkehrsverstöße wirksam verfolgt werden können, auch wenn die Ermittlungen mehr Zeit in Anspruch nehmen", so Römer. Er räumt jedoch ein: "Es ist aber gleichermaßen auch so, dass Betroffene möglichst zeitnah über einen Verkehrsverstoß informiert werden sollten, weil je schneller sie einen Bußgeldbescheid bekommen, desto größer ist auch der Lerneffekt."
Videokontrolle gegen Parkverstöße
Um Parkverstöße künftig einfacher ahnden zu können, bringt die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes die Möglichkeit mit, Formen der Videokontrolle einzusetzen, darunter sogenannte "Scancars". Dabei handelt es sich um Fahrzeuge mit Kameratechnik, die Kennzeichen und Parkberechtigungen automatisiert erfassen können. Die Kennzeichen von Falschparkern dürfen zu Kontrollzwecken gespeichert werden.
Die neue Regelung ist jedoch kein Freibrief für unbegrenzte Überwachung: Menschen, die auf den Aufnahmen erkennbar sind, müssen unkenntlich gemacht werden. Das gilt auch für die Kennzeichen von anderen Fahrzeugen, die daneben stehen. Wenn kein Parkplatzverstoß festgestellt wird, muss das aufgezeichnete Material automatisch gelöscht werden. Nicht zuletzt muss es für Autofahrer erkennbar sein, wenn Videotechnik in einem bestimmten Bereich eingesetzt wird.
Weg frei für digitalen Führerschein
Zu guter Letzt schafft die Novelle die Grundlage für den digitalen Führerschein. Inhaber eines deutschen Kartenführerscheins (ausgestellt seit 1. Januar 1999) können ihn beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Der digitale Führerschein kann auf dem Smartphone angezeigt werden, dafür nötig ist eine passende App. Ein neues Passbild ist übrigens nicht notwendig: Sofern der Antragssteller zustimmt, wird das Lichtbild aus Pass- oder Personalausweisregistern übernommen.
Dieser Artikel ist erstmals am 25.06.2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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