Vergangenes Jahr ist die Zahl der Verkehrstoten in Bayern laut Unfallstatistik leicht gestiegen. Unfallursache Nummer eins bleibt zu hohe Geschwindigkeit. Um dem entgegenzuwirken, beteiligt sich Bayern am 15. April erneut am "Blitzermarathon". Gegen Radarfallen kann man technisch aufrüsten, mit Warngeräten oder Smartphone-Apps. In der Regel ist die Benutzung aber verboten.
Radarwarner: Von der Handy-App bis zum eingebauten Profigerät
Zunächst gilt es zu unterscheiden, welche Hilfsmittel es gegen Radarfallen auf dem Markt gibt: Einfache Blitzerwarner als App oder Gerät arbeiten mit GPS und sind mit Datenbanken im Internet verbunden, die teilweise auch aktuell von Nutzerinnen und Nutzern gespeist werden. Sie können in Echtzeit vor Radarkontrollen warnen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu haben. Solche Apps bekommt man mit Abo für etwa zehn Euro, kleine Warngeräte gibt es bei Discountern oder den großen Onlinehändlern schon ab etwa 30 Euro. Und auch in vielen Navigationsgeräten wird – teilweise kostenpflichtig – vor fest installierten Blitzern gewarnt.
Im Unterschied dazu erkennen Radarwarner mit speziellen Sensoren mobile Radarfallen und Lasermessungen und können die Geräte der Polizei teilweise auch aktiv stören. Die Preise beginnen bei knapp über 100 und reichen bis weit über 1.000 Euro für fest installierte Modelle.
Wird eine der Varianten zum Aufspüren von Radarfallen bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei entdeckt, dürfen die Geräte sichergestellt werden.
Kauf und Besitz erlaubt, Benutzung nicht
Kurioserweise ist der Kauf und Besitz von Radarwarnern in Deutschland erlaubt, die Benutzung ist jedoch verboten. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht, welche Apps oder Geräte möglicherweise zum Einsatz kommen, um Radarfallen aufzuspüren. Dazu heißt es in der Straßenverkehrsordnung:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. (§ 23 Abs. 1c StVO)
Das bedeutet, dass auch bei Navigationsgeräten, die Blitzer als "Points of Interest" (POI) anzeigen, diese spezielle Funktion ausgeschaltet sein muss. Auch Blitzer-Apps auf dem Smartphone sind damit untersagt – und zwar nicht nur dem Fahrer: Vom Oberlandesgericht Karlsruhe (externer Link) wurde ein Autofahrer zu einem Bußgeld verurteilt, dessen Beifahrerin für ihn gut sichtbar, eine Blitzer-App auf ihrem Smartphone betrieb.
Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Wer mit einem Radarwarngerät erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür ist ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg vorgesehen.
Gerade im Zusammenhang mit der Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone ist es erwähnenswert, dass die Nutzung von Handys am Steuer grundsätzlich untersagt ist. Elektronische Geräte, die "der Kommunikation, Information oder Organisation" dienen, dürfen während der Fahrt "weder aufgenommen noch gehalten" werden, so der Gesetzgeber. Das Bußgeld dafür liegt bei mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Keine einheitliche Regelung im Ausland
Für die Benutzung von Radarwarngeräten gibt es im europäischen Ausland keine einheitliche Regelung. In praktisch allen beliebten Reiseländern sind Radarwarner aber ebenfalls verboten – teilweise sind die Strafen aber deutlich empfindlicher als in Deutschland: Die Summen können in die Tausende gehen. Nach Angaben des ADAC drohen zum Beispiel in Italien und Frankreich hohe Geldbußen und die Beschlagnahmung der Geräte. In Belgien stehen sogar Gefängnis und bei Wiederholungstätern die Verdoppelung der Strafe im Raum. Auch in der Schweiz, wo Geschwindigkeitsübertretungen extrem teuer werden können, drohen bei der Benutzung von Radarwarngeräten schlimmstenfalls Haftstrafen.
Manche Länder gestatten jedoch die Nutzung der Points of Interest (POI) in Navigationsgeräten, die auch vor bekannten Blitzer-Standorten warnen. Das ist zum Beispiel in Österreich, Italien oder Kroatien der Fall.
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