(Symbolbild) Ein Blick auf die Eingangstür des Verwaltungsgerichts Köln
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(Symbolbild) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert extremistisch einstufen.
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AfD: Vorerst keine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch

AfD: Vorerst keine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als "gesichert extremistisch" einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem von der Partei gegen die Behörde angestrengten Eilverfahren.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.

Gericht sieht keine "verfassungsfeindliche Grundtendenz" im Gesamtbild

Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.

Verfassungsschutz hatte AfD als rechtsextremistisch eingestuft

Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

Dagegen ging die AfD juristisch vor. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Damit wollte sie dem Bundesverfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass er sie als rechtsextremistisch führt, einordnet und behandelt.

Rechtsstreit um Einstufung kann noch lange dauern

Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete. 

Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.

Dobrindt: Die AfD muss man wegregieren

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte die Gerichtsentscheidung: "Es gilt das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Bis dahin beobachten wir die AfD weiter als Verdachtsfall" – und nicht als gesichert rechtsextremistisch, wie der Verfassungsschutz es wollte.

Zur Debatte um einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht bekräftigte Dobrindt seine bereits mehrfach zuvor geäußerte Ablehnung: "Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen." Der Gerichtsbeschluss zeige, "wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist". Und: "Dass ein Verbotsverfahren nochmal deutlich darüber hinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein."

Mit Informationen von dpa und AFP.

Im Video: AfD-Urteil ARD-Rechtsexperte schätzt ein

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