Nach der Hochstufung zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" klagt die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Verfassungsschutz.
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Nach der Hochstufung zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" klagt die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Verfassungsschutz.

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AfD reicht wegen Hochstufung Klage gegen Verfassungsschutz ein

AfD reicht wegen Hochstufung Klage gegen Verfassungsschutz ein

Nach der Hochstufung zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" klagt die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Verfassungsschutz. Dieses Gericht hatte bereits die Einstufung zum Verdachtsfall für rechtens erklärt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. Das BfV hat in Köln seinen Sitz.

Verfassungsschutz reagierte nicht auf Abmahnung

Das Bundesamt hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. 

BfV hatte AfD hochgestuft

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei" als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Mit Informationen von DPA

Im Audio: Verfassungsschutz stuft AfD als "gesichert rechtsextrem " ein

(Symbolbild) Die Alternative für Deutschland (AfD) wurde von dem Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
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(Symbolbild) Die Alternative für Deutschland (AfD) wurde von dem Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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