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AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht

AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht

Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts 2022 gescheitert. Laut Verwaltungsgericht Berlin durfte der Bund schreiben, dass die AfD ein extremistisches Potenzial von 30 bis 40 Prozent aller Mitglieder habe.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.

Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht

Wie das Verwaltungsgericht entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.

Im Fall der AfD seien diese Voraussetzungen erfüllt. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend Bezug zur Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hergestellt worden.

Gericht: AfD-Jugend gesichert extremistische Bestrebung

Die Auflösung des Flügels habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich. Dem Verwaltungsgericht zufolge erhob die AfD gegen den Beschluss zu dem Eilantrag bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Erst am Dienstag gab es einen Beschluss bezüglich der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA): Demnach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die JA als gesichert rechtsextrem einstufen und auch beobachten. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar veröffentlichte das Verwaltungsgericht Köln. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", hieß es.

Mit Informationen von AFP

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