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Angehörige und Pflegekosten: Was gilt und was ist geplant?

Angehörige und Pflegekosten: Was gilt und was ist geplant?

Wann müssen erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen? Bundesgesundheitsministerin Warken will Angehörige künftig sehr viel stärker finanziell heranziehen. Was sie plant und welche Regelungen derzeit gelten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant bei ihrer Reform harte Einschnitte. Künftig könnten Angehörige stärker zur Begleichung der Pflegekosten in die Verantwortung genommen werden.

Warum wird über die Beteiligung der Kinder an Pflegekosten diskutiert?

Für einen Platz im Pflegeheim müssen Betroffene im Bundesschnitt im ersten Jahr inzwischen 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Das können sich viele Heimbewohner nicht leisten und rutschen in die Sozialhilfe. Dadurch werden die Haushalte der Kommunen stark belastet. Bundesweit erhalten derzeit rund 309.000 bis 354.000 Pflegeheimbewohner sogenannte "Hilfe zur Pflege", das sind etwa 36 bis 37 Prozent.

Was plant die Politik?

Wenn pflegebedürftige Eltern auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssen sich deren Kinder erst an den Pflegekosten beteiligen, wenn sie über der Einkommensgrenze von 100.000 Euro liegen. Gesundheitsministerin Warken will diese Grenze ersatzlos streichen, um die Kommunen zu entlasten.

Städte, Gemeinden und Landkreise begrüßen Warkens Pläne daher, auch aus der CDU kommt Zustimmung. Aus der CSU hingegen kommt Widerspruch. Auch die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), ist gegen eine komplette Streichung: Man müsse über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sprechen.

Bei BR24 sprechen wir mit BR-Hauptstadtkorrespondent Mario Kubina über die Pläne und was sie für die Entlastung der Pflegeversicherung bringen würden. Außerdem ordnet der Sozialwissenschaftler Prof. Stefan Sell die Vorschläge und mögliche Alternativen ein. Das Video finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.

Was ist Elternunterhalt und wer muss ihn zahlen?

Unter Elternunterhalt versteht man die gesetzliche Verpflichtung erwachsener Kinder, für ihre Eltern finanziell einzustehen, um nötigenfalls die Pflegekosten zu decken.

Seit 2020 gilt dafür die von der damaligen schwarz-roten Koalition beschlossene Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr. Zur Prüfung der 100.000-Euro-Grenze wird nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und nicht das Einkommen des Schwiegerkindes berücksichtigt.

Auch Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern profitieren von dieser Neuregelung. Sie müssen nur für die Unterhalts- oder Pflegekosten ihres Kindes aufkommen, wenn ein Elternteil mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient.

Wird auch das Vermögen angerechnet?

Wer unter 100.000 Euro brutto jährliches Einkommen hat und zusätzlich Vermögen besitzt, ist nicht unterhaltspflichtig. Das vorhandene Vermögen, wie beispielsweise in Form einer Immobilie, ist vor Unterhaltsverpflichtungen geschützt.

Im Video: Pflegebevollmächtigte im Interview

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Katrin Staffler
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Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Katrin Staffler

Und was ist bei einem Einkommen über 100.000 Euro?

Liegt das Einkommen des erwachsenen Kindes über 100.000 Euro, sind auch Vermögen unterhaltspflichtig. Die Gerichte gewähren jedoch nach Erfahrung von Pflegeexperten ein sehr großzügiges Schonvermögen.

Was ist mit dem Ehepartner des Kindes?

Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, so ist das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung zu berücksichtigen. Dies geschieht jedoch zugunsten des Unterhaltspflichtigen und seines Partners. Denn der Ehegatten- und Partnerunterhalt hat Vorrang vor dem Elternunterhalt.

Was gilt, wenn mehrere Kinder vorhanden sind?

Haben die pflegebedürftigen Eltern mehrere Kinder, so wird deren Bruttojahreseinkommen für die Unterhaltspflicht nicht zusammengerechnet. Solange keines der Kinder die gesetzliche Einkommensgrenze überschreitet, besteht keine Verpflichtung zu Elternunterhalt.

Anders ist es, wenn ein Geschwisterkind ein Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro hat. Dann werden zunächst alle Kinder in die Berechnung einbezogen und der Unterhalt anteilig pro Geschwisterkind berechnet. Letztlich ist aber nur das Kind mit dem höheren Einkommen unterhaltspflichtig.

Was gilt für Enkel und andere Verwandte?

Es können nur die Kinder oder Eltern, nicht aber die Enkelkinder zur Unterhaltsfinanzierung verpflichtet werden. Auch für Geschwister, Cousins oder Onkel und Tanten besteht keine gesetzliche Pflicht, Pflegekosten füreinander zu übernehmen.

Können Eltern auf Zahlungen der Kinder verzichten?

Viele Senioren wollen ihre Kinder nicht finanziell belasten und deswegen keinen Elternunterhalt einfordern. Diese Wahl haben sie laut Auskunft der Verbraucherzentralen aber nicht. Eltern können ihre Kinder dann nicht aus der Verantwortung herausnehmen. Der Staat muss den Unterhalt einfordern, wenn der Nachwuchs unterhaltspflichtig ist.

Was ist mit Menschen, die Angehörige zuhause pflegen?

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – und auch hier sieht Warken Sparbedarf. Bei den Rentenbeiträgen, die von der Pflegekasse für pflegende Angehörige gezahlt werden, soll gekürzt werden. Die Kasse soll künftig nur noch bis zu 70 Prozent der Beiträge übernehmen. Somit sinken die Rentenansprüche für die Pflegenden.

CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner kritisierte im "Spiegel" diese Pläne: "Viele Frauen – und es sind vor allem Frauen – reduzieren Arbeitsstunden im Job, damit sie sich um Pflegebedürftige in der Familie kümmern können", sagte sie. "Da geht es nicht an, dass sie später bei der Rente dafür bestraft werden."

Mit Informationen von KNA und AFP

Die Pflegeversicherung ist in großer Finanznot. Gesundheitsministerin Warken will daher Angehörige künftig stärker zur Begleichung von Pflegekosten heranziehen.
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Die Pflegeversicherung ist in Finanznot. Gesundheitsministerin Warken will daher Angehörige stärker zur Begleichung von Pflegekosten heranziehen.

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