Asylbewerber sollen künftig leichter in sogenannte "sichere Drittstaaten" abgeschoben werden können. Darauf haben sich Vertreter aller EU-Staaten und des Europaparlaments geeinigt. Das angestrebte neue Gesetz soll es erlauben, dass Vereinbarungen mit Drittstaaten getroffen werden dürfen, um dort die Bearbeitung von Asylanträgen abzuwickeln.
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Keine Verbindung mehr zum Drittstaat notwendig
Das Konzept sieht außerdem vor, dass Asylanträge von Menschen abgelehnt werden können, wenn sie Asyl in einem als sicheres Drittland geltenden Staat bekommen oder Aussicht darauf haben. Mögliche Kriterien dafür seien eine "Verbindung" der Antragsteller zu dem Drittland, Ankunft in einem solchen Land vor der Weiterreise in die EU oder ein Abkommen zwischen einem EU-Staat und dem betreffenden Drittland. Bislang war es für eine Abschiebung zwingend notwendig, dass die Person, die Asyl beantragt, eine enge Verbindung zu diesem Drittland hat.
Schutzsuchende könnten demnach künftig auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement ist damit künftig nur noch optional. Eine Ausnahme ist allerdings für unbegleitete Minderjährige vorgesehen: Für sie bleibt ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.
Neue EU-Asylregeln müssen noch bestätigt werden
Endgültig beschlossen ist die Gesetzesänderung noch nicht. Sie muss erst vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das aber Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Ein Beispiel für solch eine Regelung ist der Plan der italienischen Regierung, Zentren für Asylbewerber in Albanien einzurichten. Die Niederlande erwägen den Aufbau eines solchen Zentrums in Uganda. An diesem könnte sich auch Deutschland beteiligen. Nichtregierungsorganisationen lehnen diese Vorschläge ab, da sie sich um die Behandlung der Asylbewerber in diesen Drittländern sorgen.
In Deutschland gibt es allerdings Zweifel, dass sich diese neue Regel umsetzen lässt. Asylverfahren in Drittstaaten, so ein Bericht des Bundesinnenministeriums im Mai, seien zwar möglich aber "unrealistisch".
Kritik von NGOs an der geplanten neuen Asylregelung
Die Flüchtlingsrechtsorganisation Pro Asyl bezeichnete die Streichung des Verbindungselements beispielsweise als "Tiefpunkt in der EU-Flüchtlingspolitik". Auch Brot für die Welt bemängelte die Verschärfungen. Die EU habe damit dem sogenannten "Ruanda-Modell" Tür und Tor geöffnet und seine Umsetzung in der EU vorbereitet. Das Konzept der "sicheren Drittstaaten ermögliche den EU-Mitgliedstaaten künftig, den Zugang zum EU-Asylsystem erheblich einzuschränken – mit dem vagen Hinweis, auch in anderen Weltregionen seien sie sicher. Damit bringe die EU das System des globalen Flüchtlingsschutzes ins Wanken. Menschen seien keine Waren.
Amnesty International bezeichnete die Verschärfungen als beispiellose Attacke auf das Asyl in Europa. Dieser Versuch, internationale rechtliche Verpflichtungen zu umgehen, verlagere die Verantwortung der EU für den Flüchtlingsschutz weiter auf Länder außerhalb Europas und sei alles andere als eine humane Migrationspolitik, die die Würde der Menschen achte.
Banaszak bemängelt politische Zusammenarbeit mit Rechtsextremen
Kritik kam auch vom Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak. Das Verfahren setze Menschenrechte aufs Spiel, löse die Probleme nicht und sei zudem sehr teuer. "Eine Migrationspolitik, die nur noch blind auf massive Verschärfungen setzt, ist keine europäische Antwort auf die Herausforderungen von Krieg und Verfolgung in der Welt." Der Grünen-Vorsitzende warf CDU und CSU zudem vor, im Europäischen Parlament gemeinsam mit der AfD und anderen rechtsextremen Parteien für eine massive Asylrechtsverschärfung gestimmt zu haben. "In Europa gibt es keine Brandmauer mehr – und Friedrich Merz schaut stillschweigend zu", so Banaszak.
Die EVP-Abgeordnete und Verhandlerin Lena Düpont lobte dagegen die in der Nacht gefundene Einigung. "Sie gibt den Mitgliedstaaten die notwendigen Instrumente an die Hand, um Verfahren effizienter zu gestalten", so die CDU-Politikerin. Bedauerlich sei, dass Sozialdemokraten und linke Parteien versucht hätten, die Reformen zu blockieren und sich damit erneut einer sachlichen Auseinandersetzung mit den realen Herausforderungen irregulärer Migration verweigerten.
Einigung auch auf weitere "sichere Herkunftsländer"
Die Unterhändler vom EU-Staaten und EU-Parlament einigten sich außerdem auf eine Liste sicherer Herkunftsländer. Dazu gehören der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sollen künftig in einem beschleunigten Verfahren oder einem Verfahren an der Grenze bearbeitet werden. Die Anträge hätten nur eine geringe Aussicht auf Erfolg, heißt es zur Begründung. Zu den sicheren Herkunftsstaaten sollen künftig auch die EU-Beitrittskandidaten gehören. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können.
Mit Informationen von dpa und AFP
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