Abtreibungsgegner protestieren mit Plakaten
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Abtreibungsgegner dürfen Schwangere nicht mehr belästigen

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Belästigung vor Praxen: Abtreibungsgegnern droht künftig Bußgeld

Belästigung vor Praxen: Abtreibungsgegnern droht künftig Bußgeld

Bis zu 5000 Euro Strafe werden in Zukunft fällig, wenn jemand ungewollt Schwangeren vor Praxen oder Beratungsstellen auflauert, sie belästigt oder behindert. Das hat der Bundestag nach einer hitzigen Debatte entschieden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Abtreibungsgegner, die ungewollt Schwangere auf der Straße belästigen, müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Dafür hat der Bundestag nach einer emotionalen Debatte den Weg frei gemacht. Das sogenannte Schwangerschaftskonfliktgesetz soll geändert werden. Künftig soll es verboten sein, Schwangere an einer Abtreibungsberatung zu hindern - etwa indem man die Frauen behindert, wenn sie Beratungseinrichtungen betreten oder verlassen wollen.

Bekannt ist diese Form der Behinderung als sogenannte Gehsteigbelästigung. Die Bundesregierung sieht darin ein zunehmendes Problem und will ein solches Vorgehen daher strenger ahnden. 

Gehsteigbelästigung wird Ordnungswidrigkeit

Das Verbot umfasst auch Aktionen, die darauf abzielen, Schwangeren die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße stellen künftig eine Ordnungswidrigkeit dar. Mit dem Gesetz soll darüber hinaus auch das Personal von solchen Einrichtungen geschützt werden: Künftig ist es untersagt, dieses bei der Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche sowie der Vornahme von Abbrüchen "bewusst zu behindern".

💡 Hintergrund zu Schwangerschaftsabbrüchen

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich – allerdings nur, wenn sich Frauen bei einer Beratungsstelle über alle Optionen aufklären lassen. Nach dem Gespräch bekommen die Frauen einen sogenannten "Beratungsschein". Er ist die Voraussetzung, um straffrei eine Schwangerschaft abbrechen zu können.

Paus: Belästigungen von Schwangeren "unzumutbar"

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte, dass Belästigungen von Schwangeren vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken "unzumutbar" seien. Es handele sich um Frauen, "die sich bereits in einer schwierigen Situation" befänden und die dann auch noch eingeschüchtert würden. Das sei "nicht akzeptabel".

Das Gesetz gilt bis zu 100 Meter um den Eingangsbereich entsprechender Einrichtungen. Das mache künftig noch deutlicher, "dass nicht die Frau die Verantwortung trägt, sich selbst zu schützen und den Weg zur Beratung freizukämpfen", erklärte Paus weiter. Die Bundesregierung beende damit den "Spießrutenlauf für Schwangere". Dabei werde auch eine Balance zu wichtigen Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewahrt, versicherte sie.

Scharfe Kritik aus der Opposition - aber auch Zustimmung

An dieser immer wieder als "Bannmeile" bezeichneten Distanz gab es im Bundestag aus den Reihen der Opposition heftige Kritik. Die Unionsabgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann betonte, dass das Gesetz "in weiten Teilen nicht notwendig" sei. Das aktuelle Polizei- und Ordnungsrecht der Länder sei völlig ausreichend, um Schwangere vor Belästigungen zu schützen.

Abgeordnete von Union und AfD äußerten auch Zweifel daran, dass die Gehsteigbelästigung in Deutschland ein so großes Problem sei, dass es eines neuen Gesetzes bedürfe. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch verteidigte das Recht auf Meinungsäußerung von "Christen und Lebensschützern". Sie nannte den Vorstoß der Bundesregierung "dummes Zeug" und "verfassungswidrig".

Politiker der Ampel-Fraktionen und der Gruppe Die Linke hielten dagegen. Katja Mast von der SPD-Fraktion betonte, dass die Gehsteigbelästigung durchaus weit verbreitet sei. Es sei falsch, anzunehmen, dass das bisherige Ordnungsrecht ausreiche, um die Frauen besser zu schützen.

Die Regelungen können in Kraft treten, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es bedarf keiner Zustimmung des Bundesrats.

Mit Informationen von dpa, AFP und EPD

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