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Böhmermann-Sendung: ZDF verliert Rechtsstreit gegen Schönbohm
Bildrechte: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
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Böhmermann-Sendung: ZDF verliert Rechtsstreit gegen Schönbohm

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Böhmermann-Sendung: ZDF verliert Rechtsstreit gegen Schönbohm

Böhmermann-Sendung: ZDF verliert Rechtsstreit gegen Schönbohm

Das Oberlandesgericht München hat eine medienrechtlich wichtige Entscheidung getroffen. Im Streit um eine Sendung von Jan Böhmermann bekam der Kläger, Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm, weitgehend Recht. Allerdings bekommt er keinen Schadenersatz.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Es war eine Sendung mit Folgen: Im Oktober 2022 nahm sich Jan Böhmermann in seinem "ZDF Magazin Royale“ den damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, vor. Den bezeichnete er nicht nur als „Cyberclown“, vielmehr deutete Böhmermann auch an, Schönbohm habe Kontakte nach Russland gehabt. Der BSI-Präsident wurde kurz darauf von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) entlassen – was wiederum auch auf viel Kritik stieß. Schönbohm bekam schließlich einen anderen Posten: Er wurde Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

Oberlandesgericht entscheidet "gegen das ZDF"

Die Vorwürfe aus der folgenschweren Böhmermann-Sendung wollte Schönbohm nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen das ZDF. Schon in erster Instanz, vor dem Landgericht München, bekam er inhaltlich weitgehend Recht: Die Böhmermann-Sendung habe falsche Tatsachen präsentiert und damit die Persönlichkeitsrechte von Schönbohm verletzt. Im Berufungsverfahren bestätigte das Oberlandesgericht dies nun weitgehend – in der Pressemitteilung heißt es, der für Pressesachen zuständige 18. Zivilsenat habe "gegen das ZDF" entschieden.

Im Rechtsstreit ging es vor allem um die Frage, wie bestimmte Aussagen Jan Böhmermanns in einer Sendung im Oktober 2022 zu werten seien: Hatte Böhmermann mit seinen Äußerungen zu angeblichen Russland-Kontakten Schönbohms Tatsachenbehauptungen aufgestellt? Auch wenn er die nicht belegen konnte. Oder handelte es sich lediglich um satirische Bemerkungen – überspitzt, aber noch zulässig? So die Einschätzung des ZDF.

Auch Satire darf nicht alles

Hier bezieht das Gericht eine klare Position: "Nach Überzeugung des Senats sind die im Rahmen der Sendung getätigten Äußerungen vom Publikum so zu verstehen, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe." Dies stelle, so heißt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts weiter, "eine unwahre Äußerung dar", die Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Die entsprechenden Äußerungen seien daher zu unterlassen. Den Einwand, dass es sich um satirische Bemerkungen gehandelt habe, lässt das Gericht nicht gelten: Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, "wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht", erläutert Gerichtssprecherin Verena van der Auwera gegenüber BR24.

Kein Schadenersatz für Schönbohm

Während Ex-BSI-Präsident Schönbohm als Kläger inhaltlich weitgehend Recht bekam, scheiterte er mit seiner Forderung nach Schadenanspruch – "trotz des schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht", den das Gericht durchaus anerkennt. Als Hauptgrund führt das Oberlandesgericht an, dass Schönbohm seine Unterlassungsansprüche frühzeitiger nach Ausstrahlung der Sendung hätte geltend machen müssen – "und damit möglicherweise seine Absetzung als Präsident des BSI verhindern können", wie es in der Pressemitteilung heißt.

Schönbohm sprach in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts unterm Strich trotzdem von einem Erfolg. Es sei klargestellt worden, "dass das ZDF über mich gelogen hat". Die Feststellung der Unwahrheit sei das eine, die Übernahme der Verantwortung für die entstandenen Schäden das andere – hier erwartet Schönbohm, dass der Sender noch auf ihn zukommt. Rechtlich dürfte das schwierig sein, zumal das Oberlandesgericht keine Revision gegen das Urteil zugelassen hat.

ZDF: Angegriffene Passagen wurden bereits entfernt

Das ZDF weist in einer Reaktion auf das Münchner Urteil darauf hin, dass man bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil die betroffenen Passagen in der Böhmermann-Sendung sowie im Internet entfernt habe. Der Sender habe immer wieder darauf hingewiesen, "dass ein Verständnis dieser Formulierungen dahingehend, dass der Kläger bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe, nicht intendiert war und unzutreffend wäre." Eine Feststellung, mit der auch Schönbohm zufrieden sein dürfte.

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