Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, informiert in der Bundespressekonferenz
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BR24live: Lauterbach informiert über Cannabis-Legalisierung

BR24live: Lauterbach informiert über Cannabis-Legalisierung

Der Anbau und Besitz von Cannabis soll unter Auflagen künftig straffrei sein. Die bisherige Verbotspolitik sei gescheitert, sagen Befürworter der Legalisierung. Kritiker warnen vor Gesundheitsschäden. Der Bundesgesundheitsminister will informieren.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Auch in Bayern stehen sie schon in den Startlöchern – die sogenannten Cannabisclubs, in denen die Droge angebaut und an Mitglieder abgegeben werden kann. Das sehen die Pläne der Bundesregierung zur "kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken vor", die nun das Kabinett passieren sollen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den Gesetzentwurf außerdem heute in Berlin der Öffentlichkeit vorstellen.

BR24 zeigt die Pressekonferenz live ab 12.25 Uhr.

  • Zum Artikel: Cannabis – Ein bayerisches Kulturgut?

Nach seiner Sommerpause könnte dann der Bundestag über das Gesetz beraten. Bisher ist es verboten, Cannabis anzubauen oder zu besitzen. Künftig soll das für über 18-Jährige straffrei sein. Konkret sollen der Besitz von höchstens 25 Gramm und der private Anbau mit maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt werden. An Vereine, die sogenannten Cannabis Social Clubs, sollen Lizenzen vergeben werden – zum Anbau von Hanfpflanzen und der Weitergabe von Harz und Blüten an die Vereinsmitglieder.

Für den Konsum in der Öffentlichkeit soll es Auflagen geben. Im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Spielplätze darf, den Plänen zufolge, kein Cannabis geraucht werden. Der rezeptfreie Verkauf von Cannabis-Produkten in Geschäften bleibt weiter verboten und soll erst in einem zweiten Gesetzgebungsverfahren und auch dann zunächst nur in Modellregionen erlaubt werden.

Verbotspolitik gescheitert?

Die Ampelparteien einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Teil-Legalisierung von Cannabis. Zuvor hatten vor allem FDP und Grüne für eine Legalisierung plädiert. Die Befürworter des Schrittes sehen die bisherige jahrzehntelange Verbotspolitik als gescheitert an und halten eine Reform der Drogenpolitik im Umgang mit Cannabis für nötig.

Dass die Droge bislang illegal ist, hat ihre Verbreitung nicht verhindert. Suchthilfe-Vereine sind deshalb für eine Entkriminalisierung des Kiffens. Der kontrollierte und begrenzte Anbau zum Eigenbedarf und in den Cannabis-Vereinen werde dem illegalen Drogenhandel mit verunreinigten Produkten den Boden entziehen, so die Hoffnung des Pro-Legalisierungs-Lagers. Die Bundesregierung erwartet auch positive Auswirkungen auf Polizei und Justiz durch die teilweise Freigabe. Die Regierung prognostiziert bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen Entlastungen in Höhe von einer Milliarde Euro, wenn Anbau und ein begrenzter Besitz von Cannabis nicht mehr illegal sind.

Ein Gesetzentwurf mit vielen Gegnern

Unausgegoren und gesundheitsgefährdend – so lässt sich die vielstimmige Kritik an den Regierungsplänen zusammenfassen. Entschiedener Widerstand kommt zum Beispiel von Medizinern. Sie warnen vor der Gefahr lebenslanger Gesundheitsschäden durch frühen und unkontrollierten Konsum. Experten fürchten, dass die Droge durch eine Legalisierung in den Augen von Jugendlichen und Heranwachsenden harmloser erscheinen und der Konsum in diesen Gruppen zunehmen könnte.

Diese Sorge wurde auch in einer Experten-Einschätzung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums geäußert. Kinder- und Jugendmediziner sehen auch die geplante Altersgrenze für die Freigabe skeptisch. Sie verweisen darauf, dass der Entwicklungsprozess junger Menschen mit 18 Jahren noch nicht abgeschlossen ist, gravierende gesundheitliche Folgen drohen und die Altersgrenze für Cannabis-Anbau und Besitz deshalb mindestens bei 21 Jahren liegen sollte.

Hoher Kontrollaufwand statt Strafverfolgung

Dass Polizei und Justiz durch eine Entkriminalisierung von Cannabis-Anbau und Besitz nachhaltig entlastet werden, wird in den betroffenen Berufsgruppen bezweifelt. Kritik kommt vom Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei. Sie befürchten, dass der illegale Drogenhandel durch die Legalisierung nicht verschwinden wird und verweisen darauf, dass das Gesetz zu zusätzlichem Kontrollaufwand führt – zum Beispiel in den Cannabisclubs, aber auch bei den Auflagen für das Kiffen in der Öffentlichkeit oder bei der Begrenzung des privaten Anbaus auf drei Pflanzen. Wie soll die Einhaltung dieser Vorgaben realistisch überprüft werden, fragt unter anderem der Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Bayern ist gegen Legalisierung

Die bayerische Staatsregierung lehnt den Gesetzentwurf ab. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht in den Plänen der Bundesregierung eine Gefahr für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Auch Holetschek verweist speziell auf die Risiken für Konsumenten im Alter von 18 bis 21 Jahren. Er geht außerdem davon aus, dass die für den Eigenbedarf vorgesehene Beschränkung auf drei Pflanzen in der Praxis nicht kontrolliert werden kann und vielfach nicht eingehalten werden wird.

Sollte das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden, können die Bundesländer es allerdings im Bundesrat nur verzögern und nicht stoppen, denn es ist dort nicht zustimmungspflichtig. Sollten in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Modellregionen für den Verkauf von Cannabis in Fachläden ermöglicht werden, hat die bayerische Staatsregierung bereits angekündigt, solche Modellregionen in Bayern verhindern zu wollen.

Im Video: Bayern, Bier – und Gras? (Münchner Runde vom 31. Mai)

Die Gäste der Münchner Runde
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Münchner Runde vom 31.5.2023

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