13.03.2025, Berlin: Sahra Wagenknecht, (BSW, Bündnis Sahra Wagenknecht), BSW Bundesvorsitzende, spricht bei einem Pressestatement vor der 213. Plenarsitzung der 20. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag. In dieser und einer noch folgenden Sondersitzung des alten Bundestages sollen nach dem Willen von Union und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen werden. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Michael Kappeler
Audiobeitrag

Sahra Wagenknecht

Audiobeitrag
>

BSW scheitert mit Antrag auf Neuauszählung von Bundestagswahl

BSW scheitert mit Antrag auf Neuauszählung von Bundestagswahl

Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge des "Bündnisses Sahra Wagenknecht" und einzelner Mitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Heute wird das endgültige amtliche Wahlergebnis bekanntgegeben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des "Bündnisses Sahra Wagenknecht" (BSW) abgewiesen, eine neue Auszählung der Bundestagswahl anzuordnen. Diese Entscheidung gab der Zweite Senat am Donnerstag bekannt. Damit kann der Wahlausschuss des Bundestages wie geplant heute das endgültige amtliche Wahlergebnis bekanntgeben.

Karlsruhe: Anträge unzulässig

Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit. Vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sei Rechtsschutz nur begrenzt möglich. "Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären", hieß es in der Mitteilung.

Das BSW scheiterte bei der Wahl am 23. Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde und verpasste den Einzug in den Bundestag. Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich heraus, dass einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb wollte die Partei mit ihrem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen.

BSW kann vor dem Bundestag Beschwerde einreichen

Nach der Entscheidung des Gerichts wird es aber keine Abweichung vom vorgeschriebenen Wahlprüfungsverfahren geben. Das besagt, dass zunächst der Wahlausschuss des Bundestages das amtliche Endergebnis feststellt. Dagegen kann in der ersten Stufe innerhalb von zwei Monaten Einspruch erhoben werden. Jeder Wahlberechtigte ist dazu berechtigt. Wörtlich heißt es in Artikel 41 des Grundgesetzes: "Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages." Zunächst prüft also der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die Einwände. Danach entscheidet der Bundestag darüber.

Weist der Bundestag die Einwände zurück, gilt: "Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig." Karlsruhe entscheidet dann endgültig, ob die Wahl fehlerhaft war. Das Verfassungsgericht wird regelmäßig wegen mutmaßlicher Wahlfehler angerufen. Es greift allerdings nur ein, wenn die Fehler zu einer Änderung der Sitze im Bundestag führen. Trotz der Ablehnung des Eilantrags kann das BSW also weiter eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen. Das zweistufige Verfahren dauert in der Regel viele Monate.

Wagenknecht-Partei will Mittel ausschöpfen

"Dass das Bundesverfassungsgericht unseren Eilanträgen nicht gefolgt ist, ist bedauerlich. Es zeigt, dass es erheblichen Reformbedarf gibt, was die juristischen Möglichkeiten der Wahlprüfung angeht", kommentierte Wagenknecht die Karlsruher Entscheidung. Sie hofft, dass mehr Stimmen für das BSW "gefunden" werden. "Dienst nach Vorschrift reicht bei der Überprüfung dieses Wahlergebnisses nicht, Gewissheit kann es nur durch eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmen geben."

Wagenknecht hatte zuvor eingeräumt, dass die Anträge in Karlsruhe aussichtslos seien. Die Rechtslage sei äußerst fragil. "Wir haben eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen", hatte Wagenknecht zuvor gesagt. Der reguläre Vorgang wäre, das amtliche Endergebnis abzuwarten und dann beim Bundestag Einspruch zu erheben. Für das BSW sieht die Marschroute nun wie folgt aus: "... wir werden diesen vorgesehenen Weg gehen: Beschwerde beim Bundestag, anschließend, also hoffentlich irgendwann, wenn der Bundestag es ablehnt, dann entsprechende Klagen."

Mit Informationen von dpa, Reuters, AFP

Bundestagswahl: Vorläufiges Ergebnis, Gewinne und Verluste, Sitzverteilung

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!