Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Verurteilung wegen Volksverhetzung
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Bundesgerichtshof: "Impfen macht frei"-Bild ist Volksverhetzung

Bundesgerichtshof: "Impfen macht frei"-Bild ist Volksverhetzung

Weil er ein KZ-Bild mit dem Spruch "Impfen macht frei" auf Facebook veröffentlichte, muss ein 65-Jähriger eine Geldstrafe zahlen. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Köln, das den Mann der Volksverhetzung schuldig sprach.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Eine auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Eingangstors des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem veränderten Schriftzug "Impfen macht frei" ist strafbare Volksverhetzung. Die während der Corona-Pandemie veröffentlichte karikaturhafte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom NS-Regime verfolgten Gruppen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

KZ-Tor in Bezug zur Corona-Impfung gesetzt

Der heute 65-jährige Angeklagte wollte während der ersten Infektionswelle der Pandemie im April 2020 wegen der erlassenen Corona-Schutzmaßnahmen wie dem Lockdown und der Maskenpflicht seinem Ärger Luft machen. Er veröffentlichte auf seinem Facebook-Profil eine karikaturhafte Abbildung, die offensichtlich das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz zeigen sollte.

Statt des originalen Schriftzugs "Arbeit macht frei" hatte der 65-Jährige den Slogan "Impfen macht frei" über das Tor geschrieben, der auch bei Demonstrationen von Impfgegnern benutzt wurde. Daneben standen zwei soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine mit grüner Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten. Im Inneren des Lagers waren zwei Bilder mit den Porträts eines überzeichnet dargestellten Chinesen und des Microsoft-Gründers Bill Gates zu sehen. Das Bild trug den Untertitel "Die Pointe des Coronawitzes".

BGH: Abbildung war geeignet, aggressive Emotionen zu schüren

Das Landgericht Köln hatte die Abbildung als Volksverhetzung gewertet und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen, insgesamt 4.000 Euro. Dieser ging daraufhin in Revision, der BGH hat das Urteil des Landgerichts nun jedoch bestätigt. Die Wertung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden, hieß es.

Mit den Bildern werde der falsche Eindruck erweckt, den Betroffenen der Corona-Schutzmaßnahmen sei das gleiche Unrecht zugefügt worden wie den Opfern des Holocaust, so der BGH. Die Veröffentlichung habe somit das Potenzial gehabt, aggressive Emotionen zu schüren und den öffentlichen Frieden sowie das Vertrauen in Rechtssicherheit zu gefährden. Die Ermordung von Millionen Juden und anderen NS-Verfolgten werde zudem verharmlost.

Mit Informationen von EPD und KNA.

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