In einer Anlage in Sachsen-Anhalt wird medizinisches Cannabis angebaut.
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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht juristische Probleme bei der Legalisierung von Cannabis.

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Bundestagsjuristen: Cannabis-Legalisierung wäre rechtswidrig

Bundestagsjuristen: Cannabis-Legalisierung wäre rechtswidrig

Die Legalisierung von Cannabis verstoße gegen EU-Recht, sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Das Vorhaben widerspreche bestehenden Verträgen, an die Deutschland gebunden sei. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek fordert Konsequenzen.

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Die Ampel-Regierung will Cannabis legalisieren – doch dieses Vorhaben verstößt laut Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gegen bestehendes EU-Recht. Das ergab eine Analyse, die die Bundestagsjuristen im Auftrag des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger anfertigten. Deutschland sei an bestehende EU-Verträge gebunden, die einer Legalisierung entgegenstünden.

EU-Recht: Unberechtigter Anbau von Cannabis strafbar

Laut Wissenschaftlichem Dienst schreibt der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen muss - wenn dies vorsätzlich und ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurde. Zudem müsse das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem der Cannabispflanze unter Strafe gestellt werde.

Gleiches gelte für das Besitzen oder Kaufen von Drogen. Unter den Begriff Drogen falle laut einem Übereinkommen von 1971 auch Cannabis. Die Mitgliedsstaaten sollten gegen die genannten Straftaten mit "wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen" vorgehen.

Daneben verweisen die Bundestagsjuristen zudem auf das sogenannte Schengen-Protokoll. Darin hätten sich die Vertragsländer, unter anderem Deutschland, verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden".

Juristen: Niederlande kann "kein Vorbild sein"

Die Experten betonen zudem, die Niederlande könnte nicht als Vorbild für Deutschland dienen. Dort gelte nach wie vor das "Opiumgesetz", das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen "de facto entkriminalisiert". Die Polizei würde in sämtlichen Fällen die Drogen konfiszieren, auch wenn diese im Toleranzbereichen liegen. Der Verkauf von Cannabis sei "formalrechtlich illegal", werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien weiterhin vollständig strafbar.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Pilsinger sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, Cannabis wie in den Niederlanden einfach zu dulden, könne und dürfe in Deutschland keine Option sein. "Der Jugendschutz muss für uns in Deutschland immer oberste Priorität, genauso wie das Zurückdrängen und die Bekämpfung des Schwarzmarkts." Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes zeige, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre.

Holetschek fordert Stopp der Legalisierungspläne

Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert nach der Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes erneut Konsequenzen. "Es darf nicht sein, dass die Hemmschwelle sinkt und noch mehr Menschen als bisher Cannabis konsumieren. Genau diese Gefahr besteht bei der im Berliner Koalitionsvertrag geplanten Abgabe für 'Genusszwecke'."

Es sei verantwortungslos von der Ampel-Regierung, bislang alle Hinweise auf gesundheitliche Risiken durch Cannabis-Konsum zu ignorieren, so Holetschek. Zudem kritisierte er, es sei bisher "völlig nebulös", wie das Verfahren zu Legalisierung genau ablaufen solle. Die Koalition solle die geplante Legalisierung "sofort stoppen".

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Bundesgesundheitsministerium will nach Lösung suchen

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Montag: "Wir prüfen die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes und beziehen sie selbstverständlich in unsere Überlegung mit ein. Die neuen Cannabis-Regeln müssen natürlich rechtssicher sein. Für die Legalisierung suchen wir derzeit eine Lösung, die auch mit internationalem Recht vereinbar ist."

Im Koalitionsvertrag des Ampel-Regierung ist vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert (SPD), hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt. Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages sind momentan in den USA und Kanada unterwegs, um sich über die dort zum Teil bereits erfolgte Legalisierung zu informieren.

  • Zum Artikel: Cannabis: "Wie gefährlich ist die Droge?"

Mit Material der dpa.

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