Aktuell erscheint das rechtsextremistische Magazin "Compact" unter Auflagen. Denn: Nachdem die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) es verboten hatte, traf das Bundesverwaltungsgericht im August 2024 eine andere Entscheidung. Demnach hatte es Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Sie könnte in den kommenden Tagen im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht hat vorläufig drei Verhandlungstermine angesetzt – am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Es könnten aber auch noch weitere Termine angesetzt werden.
Warum wurde "Compact" 2024 verboten?
Verboten wurden im Juli 2024 konkret die von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation. Compact gibt nicht nur das Magazin heraus, sondern betreibt auch einen Kanal auf Youtube. Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen.
Laut dem Bundesinnenministerium stand das Magazin schon seit längerer Zeit im Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz. Ende 2021 sei es als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und daraufhin beobachtet worden.
Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass sich "Compact" gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Die GmbH habe verfassungsfeindliche Ziele und verfolge sie mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung. Später hieß es aus dem Ministerium, "Compact" verbreite "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte". Das Unternehmen setze sich demnach gegen ein Gesellschaftssystem ein, in dem die Menschenwürde des Einzelnen geachtet wird.
Warum hat das Gericht den Vollzug des Verbots ausgesetzt?
Gegen das Verbot reichten die Unternehmen und einzelne Kläger beim Bundesverwaltungsgericht sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag ein. Dieser Eilantrag hatte im August 2024 teilweise Erfolg. Das Magazin kann demnach vorläufig weiter erscheinen, bis über die Klage entschieden wurde. Denn: Noch könne nicht abschließend beurteilt werden, ob "Compact" sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Zwar gibt es demnach Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten. Darin wurden unter anderem Staatsbürger mit Migrationsgeschichte abgewertet, ihnen sollten den Artikeln im "Compact"-Magazin zufolge grundlegende Rechte entzogen werden. Das Gericht zweifelte aber mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit daran, ob diese Textabschnitte so prägend seien, dass sie ein Verbot rechtfertigten. Im Eilverfahren wurde unter anderem auch so entschieden, weil ein mögliches rechtswidriges Verbot es "Compact" sehr schwierig machen würde, die Geschäfte wiederaufzunehmen.
Wie argumentiert "Compact"?
"Compact" hält das Verbot für unverhältnismäßig und sieht die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Außerdem dürfe ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden, hieß es.
Mit Informationen von AFP
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