Abgepackte Stollen der Bäckerei Brücklmaier.
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Christstollen als To-Go-Produkt? Das steckt dahinter

Christstollen als To-Go-Produkt? Das steckt dahinter

Wer Verpackungsmüll für To-Go-Produkte in den Umlauf bringt, soll sich an der Beseitigung beteiligen, so die Idee hinter dem Einwegkunststofffonds. Doch gut gemeint ist nicht gut gemacht, kritisieren Bayerns Bäcker. Auslöser ist der Christstollen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Eine Bratwurstsemmel, ein Glühwein und ein Pfund Christstollen auf die Hand. So stellt sich das Umweltbundesamt wohl die Vorweihnachtszeit vor. "Ich hab noch nie jemand gesehen, der von einem Christstollen runterbeißt", kritisiert Bäcker Georg Brücklmaier.

Auch in seinen 26 Bäckereifilialen in München gibt es den traditionellen Christstollen zu kaufen – eingepackt in eine Plastikfolie, damit er möglichst lange frisch bleibt. Ein To-Go-Produkt, sagt das Umweltbundesamt – zumindest, wenn der Stollen bis zu 500 Gramm wiegt. Für die Verpackung, also den Einwegkunststoff, soll Brücklmaier deshalb eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zahlen.

Umweltminister stellt klar: Christstollen ist kein To-Go-Produkt

Ursprünglich lag diese Grenze bei 750 Gramm, wurde dann jedoch noch einmal nach unten korrigiert. Thorsten Glauber, Staatsminister für Umwelt- und Verbraucherschutz, ist immer noch nicht zufrieden. Man könne sich manchmal nur die Augen reiben, erklärte Glauber gegenüber BR24. Man könne verstehen, dass die Menschen die Politik manchmal nur milde belächeln wegen des Bürokratiemonsterwahnsinns.

Einwegkunststofffondsgesetz will Verursacher von Müll an Beseitigungskosten beteiligen

Dabei ist die Idee ganz einfach: Wer Einwegkunststoff auf den Markt bringt, soll sich auch an den Kosten der Beseitigung beteiligen, erklärt Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe. Wenn die Händler und Hersteller mit Verpackungen gutes Geld verdienen, "sei es nur gerecht, wenn sie sich auch an der Entsorgung ihrer Verpackungen im offiziellen Raum beteiligen", so Fischer.

Seit dem 1. Januar 2024 sind die Hersteller von Einwegplastikprodukt zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds verpflichtet. Für einen To-Go-Kaffeebecher sind es beispielsweise 1,4 Cent – bei einer Folienverpackung ist es ein halber Cent. Das Bundesumweltamt verteilt die eingenommenen Gelder dann an die Kommunen, die das Geld für die Müllentsorgung einsetzen können. Für die Deutsche Umwelthilfe eine gute und faire Sache.

"Unausgegoren und unpraktisch"

Gut gemeint ist nicht gut gemacht, kritisieren Bayerns Bäcker. Denn laut Gesetz müssen nicht nur die Hersteller von Plastik-Verpackungen diese Abgabe zahlen, sondern auch die Befüller – also auch Bäcker, erklärt Günther Wagner, Obermeister des Landesinnungsverbands des Bayerischen Bäckerhandwerks. Die meisten Gesetze hätten ein positives Ansinnen, so auch das Einwegkunststoffgesetz, bekräftigt Wagner. Schließlich soll es ja der Verschmutzung der Weltmeere entgegenwirken. Doch es sei "völlig unausgegoren und unpraktikabel".

Für Bäcker oft unklar, wer Abgabe bezahlen muss

Wer am Ende für welche Verpackung zahlt, ist vielen Bäckern momentan nicht klar. In den Bäckereien von Georg Brücklmaier gibt es deshalb eine einfache Lösung. Die Abgabe für die Verpackungen wie Müsli-Schälchen, Bäckertüten und Co. werden schon vom Hersteller bezahlt und die Kosten weitergegeben. Das geht aber nicht für alle Produkte, sagt Brücklmaier.

Denn den Stollen, den verpackt er selbst – muss er dann die Abgaben also auch selbst beim Umweltbundesamt melden und bezahlen? Darüber herrscht in den meisten Bäckereien noch Unsicherheit. Brücklmaier macht es sich auch hier deshalb leicht, damit seine Christstollen gar nicht erst unter die Regel fallen: sie wiegen immer mindestens 500 Gramm und ein paar Gramm mehr.