3G-Regel und Maskenpflicht, Lockdown und "Hotspot-Regelungen": Viele politische Entscheidungen während der Corona-Pandemie sind längst Vergangenheit. Manches aber gilt bis heute. Kinderkrankentage, telefonische Krankschreibung, zweckentfremdete Milliarden aus der Pflegeversicherung: Was ist vom Corona-Ausnahmezustand im Alltag übrig – und was steht jetzt zur Debatte?
Kinderkrankentage: Zurück auf die Vor-Corona-Regel?
Vor Corona galt: Jedes gesetzlich versicherte Elternteil hat pro Kind Anspruch auf zehn Kinderkrankentage pro Jahr. Bei Alleinerziehenden waren es 20 Tage. In der Pandemie wurde wegen geschlossener Kitas und Schulen deutlich aufgestockt. Aktuell gilt noch folgende Sonderregel: jährlich maximal 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil, bei Alleinerziehenden höchstens 30 Tage. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 35 bzw. 70 Tage. Für Kinderkrankentage übernimmt die Krankenkasse den Großteil des Verdienstausfalls.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will zurück zur Vor-Corona-Regel. Die SPD ist dagegen: Familien bräuchten Entlastung statt neuer Belastungen. Die Befürchtung: Eine solche Entscheidung könnte einzahlen auf das Gefühl vieler Menschen, die Reformen im sozialen Bereich seien in erster Linie Kürzungen und ungerecht.
Auch 20 Kinderkrankentage pro Kind würden bis zu vier komplette Arbeitswochen Kinderkrankengeld im Jahr bedeuten. Wenn ein Elternteil in der Erkältungszeit selbst krank ist, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den Lohn weiter. Danach springt – falls nötig – die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
- Zum FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum Kinderkrankengeld (externer Link)
Telefonische Krankschreibung: Abschaffung beschlossen
Um Arztpraxen zu entlasten und die Zahl von Ansteckungen zu reduzieren, führte die damalige schwarz-rote Regierung unter Angela Merkel (CDU) 2020 die telefonische Krankschreibung ein. Gedacht war sie in erster Linie für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen. Nachdem die telefonische Krankschreibung ab Mitte 2022 für gut ein Jahr vorübergehend wieder abgeschafft wurde, gehört sie seit Ende 2023 zur regulären medizinischen Versorgung in Deutschland.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht die telefonische Krankschreibung aber kritisch. Im Juli einigte sich der schwarz-rote Koalitionsausschuss, diese Möglichkeit wieder abzuschaffen. Die kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert das scharf: Es gebe keine Belege, dass Menschen die Telefon-Regel ausnutzen. Telefonische Krankschreibungen würden nur einen sehr geringen Teil aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausmachen. Wann genau die Abschaffung greift, ist bislang offen.
Pflegeversicherung: Bleibt das Corona-Loch in der Kasse?
Den Pflegekassen in Deutschland fehlt viel Geld – auch weil der Bund sie zu versicherungsfremden Leistungen zwingt. Ein Baustein: gut fünf Milliarden Euro, die während der Corona-Pandemie von den Pflegeversicherungen in die Staatskasse geflossen sind. Das entspricht rund sieben Prozent der gesamten jährlichen Ausgaben. Bezahlt wurden damit Pandemie-Schutzmaßnahmen im Pflegebereich wie beispielsweise Corona-Tests.
Das Bundesfinanzministerium sollte das Geld aus Steuermitteln zurückzahlen – passiert ist das bisher nicht, zum Ärger Linnemanns. Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) appelliert an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD): "Wenn dieses Geld endlich in die Pflegeversicherung zurückfließt, wird das für Entspannung sorgen und Raum geben, um die nötigen Strukturreformen auf den Weg zu bringen." Das Problem: Der Bund muss eigentlich sparen.
"Telemedizin": Videosprechstunden gehören zum Praxis-Alltag
Eine andere Möglichkeit, die während Corona geschaffen wurde, hat sich bewährt: Viele Arztpraxen bieten heute Videosprechstunden an. Wer krank und der Praxis bekannt ist, kann auf diese Art eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten – auch künftig. Abgeschafft werden soll laut Schwarz-Rot nur die reine telefonische Krankschreibung.
Mehrwertsteuer & Co.: Was aus weiteren Maßnahmen wurde
Viele andere Maßnahmen während der Corona-Zeit sind ausgelaufen. Neben allen Vorschriften, die Infektionen eindämmen sollten, sind das zum Beispiel: die zeitweise gesenkte Mehrwertsteuer auf fast alle Waren und Dienstleistungen (die seit 2026 wieder für Speisen in der Gastronomie gesenkt ist), das höhere und länger gezahlte Kurzarbeitergeld und die gelockerte Antragspflicht bei Insolvenzen.
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