Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Eilantrag des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) gegen den Pistenbau am Fellhorn heute abgelehnt. Das teilte das Gericht am Nachmittag mit. Über den ebenfalls umstrittenen Ausbau der Scheidtobelbahn am Fellhorn hat das Gericht allerdings noch nicht entschieden.
LBV befürchtet Aussterben des Birkhuhns am Fellhorn
Die Genehmigung für die Baumaßnahmen an der Bierenwangabfahrt und die Verbreiterung der Pisten im Scheidtobel ist nach Ansicht des Gerichts voraussichtlich rechtmäßig. Den Baumaßnahmen stünden keine Belange des Boden- oder Naturschutzes entgegen. Sie verstießen weder gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention noch gegen die Vorgaben aus dem Habitat- oder Artenschutz, so das Verwaltungsgericht.
Der LBV bedauert die Entscheidung. Geschäftsführer Helmut Beran erklärte, der Verband halte die geplanten Eingriffe weiterhin für nicht genehmigungsfähig. Nach Einschätzung des LBV verstoßen die Pistenbaumaßnahmen gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention. Der Bereich am Scheidtobel liege in einem besonders sensiblen Gebiet der Allgäuer Hochalpen. Beran kündigte an, weitere juristische Schritte zu prüfen, um das Projekt noch zu stoppen.
Der Naturschutzverband kritisiert die Planungen seit Monaten. Teile der Baumaßnahmen liegen nach Angaben des LBV in Bereichen des Naturschutzgebiets Allgäuer Hochalpen sowie in europäischen FFH- und Vogelschutzgebieten. Der Verband befürchtet negative Folgen für geschützte Arten, insbesondere für das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn.
Geschäftsführer der Fellhornbahn sehen Etappenerfolg
Bei der Fellhornbahn wertet man die Entscheidung dagegen als wichtigen Etappenerfolg. Die Geschäftsführer Andreas Gapp und Johannes Krieg sehen sich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die Entscheidung zeige, dass die bisherigen Planungen und Genehmigungen auf einer fundierten Grundlage stünden. Gleichzeitig betonte das Unternehmen, die weiteren Verfahrensschritte weiterhin sachlich und verantwortungsvoll begleiten zu wollen.
Per Eilverfahren wollte der LBV die bereits begonnenen Bauarbeiten am Fellhorn gerichtlich stoppen lassen. Im Fall des Pistenbaus hatte er damit zunächst keinen Erfolg. Der Verband hat nun noch die Möglichkeit, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einzulegen. Über den zweiten Eilantrag zum Neubau der Scheidtobelbahn hat das Gericht noch nicht entschieden.
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