Von einem "Massenphänomen" spricht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig heute. "Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher", sagt die SPD-Politikerin. Ändern soll das ein Gesetzentwurf, den sie heute vorgelegt hat.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Neue Straftatbestände sollen eingeführt und Vergehen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können:
• Herstellen und Verbreiten von bildbasierter, sexualisierter Gewalt (reale Aufnahmen sowie Deepfakes, digitaler Voyeurismus, etwa unbefugte Aufnahmen aus der Sauna)
• Verbreiten von nicht sexualisierten Deepfakes, die dem Ansehen der dargestellten Person erheblich schaden (Ausnahme: Satire und Kunst)
• Unbefugte Überwachung, z. B. mit GPS-Trackern (Cyberstalking)
Richter sollen Plattformen und Internet-Anbieter außerdem verpflichten können, IP-Adressen von Tätern gegenüber Betroffenen offenzulegen. Zudem sollen bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr Account-Sperren gerichtlich beantragt werden können.
Fälle verdoppelten sich seit 2020
"Digitale Gewalt kann im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt", betont Hubig die Dringlichkeit. Diese Gewalt könne Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören. Besonders Frauen seien davon betroffen, die Zahl der Fälle habe sich seit 2020 mehr als verdoppelt. "Und doch haben wir bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür", so Hubig.
Fall Collien Fernandes sorgt für Schlagzeilen
Nicht zuletzt der Fall Collien Fernandes hatte für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Auch wenn dem Beschuldigten, Fernandes’ Ex-Mann Christian Ulmen, – anders als zunächst vielfach berichtet – nicht das Erstellen und Verbreiten von pornographischen Deepfakes vorgeworfen wird, sondern das Erstellen von Fake-Online-Profilen im Namen seiner Ex-Frau. Ob Ulmen diesen Vorwurf zurückweist, ist unbekannt. In einem Ende März veröffentlichten Schreiben gingen seine Anwälte auf diesen Punkt nicht ein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Aus diesem Anlass gingen deutschlandweit Zehntausende Menschen auf die Straße, um gegen sexualisierte Gewalt zu demonstrieren. Viele sehen den Gesetzentwurf nun auch im Kontext des Falls Fernandes. Daran gibt es Kritik. "Grundsätzlich hat man immer Bauchschmerzen, wenn einzelne Fälle dazu führen, dass Gesetzgebungsverfahren initiiert oder beschleunigt werden", sagt Kai Kempgens, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Justizministerium hatte zwar zurückgewiesen, dass der Fall Fernandes etwas mit dem Gesetz zu tun habe, sich aber unter anderem in Social-Media-Posts darauf bezogen.
Geteilte Reaktionen
Dass etwas getan werden muss, findet aber auch der Rechtsanwalt. "Natürlich besteht Handlungsbedarf", sagt Kempgens im BR24-Interview. Aber der Gesetzentwurf schieße über das Ziel hinaus. "Wir haben ein Problem mit der Praxisumsetzung, mit der Reichweite der Strafbarkeitsvorschriften, und wir sehen in der Praxis das Problem, dass das Ganze auch verfolgt werden müsste." Personal- und Ressourcenknappheit in der Justiz sorgten dafür, dass die geplanten Neuregelungen nur bedingt durchführbar sind.
Rechtsanwältin Saskia Ostendorff, Expertin für Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum, kritisiert zudem den Zeitpunkt. "Es wäre schön gewesen, hätte es den Entwurf schon sehr viel früher gegeben", so Ostendorff gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio.
Kempgens und Ostendorff blicken mit großer Skepsis auf ein anderes Vorhaben der Regierung: Am Mittwoch soll im Kabinett beschlossen werden, dass IP-Adressen für drei Monate gespeichert werden können. "Das ist etwas, was sehr weitreichend ist", so Ostendorff. Und Kempgens kommt zum Schluss: "Es ist eine Speicherung von Daten auf Vorrat, was verfassungsrechtlich sehr kritisch zu bewerten ist." Der Zeitraum von drei Monaten gehe über das erforderliche Maß hinaus.
Klarnamen-Pflicht? "Verfassungsrechtlicher Super-GAU"
Eine Klarnamen-Pflicht, wie Kanzler Friedrich Merz sie in der Vergangenheit gefordert hatte, lehnen beide komplett ab. Kempgens bezeichnet die Lösung als "verfassungsrechtlichen Super-GAU". Mit Blick auf totalitäre Staaten, in denen das überlegt oder teilweise schon umgesetzt ist, sagt er: "Solche Forderungen können aus unserer Sicht nicht wirklich ernst gemeint sein."
Die beiden Juristen sind sich bei einem weiteren Punkt einig: Ein Gesetz löst keine gesellschaftlichen Probleme. "Wir brauchen Sensibilisierung, wir brauchen Aufklärung, wir brauchen Möglichkeiten für Betroffene, direkt gegen Provider, gegen Accounts vorzugehen", sagt Kempgens. Das Strafrecht könne nur eine Teilkomponente sein.
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