Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit Gesetzesänderungen Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenblenden erleichtern. Auch die "klassische Rechtspolitik" könne einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten, sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt). "Ich denke insbesondere an das Mietrecht. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass wir es Mieterinnen und Mietern erleichtern, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten."
Noch kein konkreter Zeitplan für Vereinfachung
Hubig verwies darauf, dass es bei entsprechenden Vorhaben von Mietern derzeit einige Hindernisse gebe. "Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden ist, ist das bislang gar nicht so einfach." Es müssten per Gesetz "für beide Seiten klare und praktikable Regelungen" geschaffen werden.
Mieter müssten immer eine Erlaubnis des Vermieters einholen, ergänzte ein Sprecher des Justizministeriums. Da solle nun geprüft werden, wie es vereinfacht werden könne, wenn sich Mieter "selber darum kümmern wollen, dass ihre Wohnung eben besser gegen Hitze geschützt ist". Einen konkreten Zeitplan gebe es allerdings noch nicht, "das war jetzt ein erster Anstoß", sagte der Sprecher.
Verband verweist auf zahlreiche Vorschriften
Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte, dass der Einbau einer Klimaanlage komplex sei. "Das Nachrüsten einer Klimaanlage bedeutet meist einen Eingriff in die Bausubstanz, ihre Statik und in den Energieverbrauch. Außerdem berührt es den Lärmschutz, Brandschutz und die Interessen eines geordneten Zusammenlebens im Mietshaus", erklärte Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. "Klimageräte können sinnvoll sein – aber nur dort, wo Gebäude, Nachbarn und rechtliche Rahmenbedingungen es zulassen."
Der Deutsche Mieterbund begrüßte Hubigs Vorstoß, Mietern den Einbau von Klimaanlagen und Sonnenmarkisen zu erleichtern. "Jetzt kommt es darauf an, diesen Vorstoß schnell in konkrete gesetzliche Verbesserungen zu überführen", sagte eine Sprecherin den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Klimaanpassung als "Frage der sozialen Gerechtigkeit"
Justizministerin Hubig sprach sich zudem für eine Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz aus. "Ein besserer Schutz vor den Folgen des Klimawandels muss insgesamt zu einem Schwerpunktthema der Politik werden", forderte sie. Dies sei auch "eine Frage der sozialen Gerechtigkeit", weil die Folgen des Klimawandels nicht alle Menschen gleich beträfen: "Alte Menschen, Kinder, vulnerable Personen und arme Menschen leiden besonders stark unter Hitzewellen."
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die schwarz-rote Koalition braucht dafür Unterstützung aus den Reihen von Grünen und Linken, wenn sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein will. Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, könnte der Bund mehr beteiligt werden.
Mit Informationen von AFP und dpa
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