Es geht dem Bundesgesundheitsministerium um den Schutz von Kindern und Jugendlichen: Junge Menschen sollen künftig kein Lachgas mehr kaufen oder besitzen dürfen. Gesundheitsministerin Nina Warken hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Er untersagt generell den Online-Handel und den Kauf an Selbstbedienungsautomaten.
Wieso braucht es so ein Verbot überhaupt?
Lachgas, also Distickstoffmonoxid, ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein. Er soll euphorisierend wirken.
Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass Lachgas "kein harmloser Spaß", sondern besonders für Kinder und Jugendliche mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden sei. In ihrem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, steht, dass bei intensivem akutem Konsum Bewusstlosigkeit drohe. Außerdem würden Kartuschen auf bis zu minus 55 Grad gekühlt. Deshalb drohten bei direktem Konsum daraus Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.
Bereits mehrere Vorstöße für Verbot
Einen Entwurf für Verkaufsverbote von Lachgas hatte auch der Amtsvorgänger der CDU-Politikerin Warken schon vorgelegt: Karl Lauterbach von der SPD hatte eine Regulierung geplant, konnte sein Vorhaben aber nicht mehr umsetzen. Einige Städte und Länder haben daher schon eigene Regelungen eingeführt, Bayern prüfte ein Verkaufsverbot zuletzt.
Der neue bundesweite Entwurf geht jetzt in die weitere regierungsinterne Abstimmung und muss dann noch ins Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden. In Kraft treten sollen die Neuregelungen drei Monate nach der Verkündung. Damit soll dem Handel Zeit gegeben werden, um die Umstellungen vorzubereiten und um an Automaten Altersprüfungen einzurichten.
Neben Lachgas weitere Chemikalien im Fokus
Das Bundesgesundheitsministerium will auch den Verkauf der Stoffe Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol eindämmen. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die etwa in Getränke gegeben werden. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Dem Entwurf zufolge sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen künftig unter ein "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen.
Eine Ausnahme für die Verkaufsverbote soll für Lachgas-Kartuschen mit bis zu acht Gramm Füllmenge gemacht werden. Sie dienen zum Beispiel dem Aufschäumen von Schlagsahne. Das gilt auch für Fertigsprühsahne.
Mit Informationen von dpa
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