Jürgen Resch (l.), Bundesgeschäftsführer der DUH, Franziska Heß, Rechtsanwältin und Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender vor dem Oberverwaltungsgericht
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Jürgen Resch (l.), Bundesgeschäftsführer der DUH, Franziska Heß, Rechtsanwältin und Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender vor dem Oberverwaltungsgericht

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Klimaschutz: Gericht verurteilt Regierung zu Sofortmaßnahmen

Klimaschutz: Gericht verurteilt Regierung zu Sofortmaßnahmen

Die Bundesregierung muss Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase im Verkehrs- und Gebäudesektor zu drücken. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Verkehrsminister Wissing will das nicht auf sich beruhen lassen.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt und die Ampel-Koalition zur Vorlage von Sofortprogrammen verpflichtet. Das Gericht gab damit Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, ließ der Bundesregierung allerdings die Möglichkeit der Revision.

Umweltverbände bemängeln Fehlen von Sofortprogrammen

Die Verbände waren vor Gericht gezogen, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien in den Sektoren Verkehr und Gebäude während der Jahre 2021 und 2022 nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Menge von Klimagasen überschritten wurde.

Sie beriefen dabei sich auf Paragraf 8 des Klimagesetzes, wonach das jeweilige Ministerium verpflichtet ist, mit einem Sofortprogramm gegenzusteuern, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. So soll sichergestellt wrden, dass die im Klimaschutzgesetz festgeschriebene Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht wird. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.

Gericht: Regierung muss Sofortmaßnahmen beschließen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte dazu nun, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Sofortprogramme zur Emissionsreduzierung in den Sektoren Gebäude und Verkehr beschließen müsse. Sie habe so dafür zu sorgen, dass die zugelassenen Jahresemissionsmengen für 2024 bis 2030 eingehalten werden, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle.

Das bereits beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 reicht nach Einschätzung der Richter nicht aus, weil es lediglich anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung prüft, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm müsse aber "kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen", erklärte das Gericht.

Das Gericht gab dem Vorwurf der Umweltverbände recht, dass die Bundesregierung trotz deutlicher Überschreitungen der Jahresemissionsmengen im Bereich Verkehr und Gebäude seit 2020 bislang keine effektiven Gegenmaßnahmen ergriffen habe. Eine vorherige Aufforderung der Verbände, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, habe die Bundesregierung ungenutzt verstreichen lassen.

Bundesregierung verweist vergebens auf geplante Gesetzesänderung

Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) lehnte ein eigentlich verpflichtendes Sofortprogramm jedoch unter Hinweis auf eine geplante Änderung des Klimaschutzgesetzes ab.

Mit dieser Änderung will die Ampel-Koalition festschreiben, dass nicht mehr für jeden Sektor verpflichtende Jahresziele umzusetzen sind, sondern dies nur noch für die Einhaltung der Klimaschutz-Ziele insgesamt gilt. Diese Reform ist aber noch nicht beschlossen und sehr umstritten. Bei den Klimazielen selbst soll es bleiben, also der Reduzierung Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990.

Gegen die Forderung der Umweltverbände nach Sofortmaßnahmen hatten Vertreter der Bundesregierung somit argumentiert, bei den Einsparungen komme es nicht auf Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Sektoren an, sondern darauf, welche Gesamtsumme an CO2-Emissionen am Ende bis zum Jahr 2030 eingespart werde. Zudem wirkten gerade im Gebäudesektor Maßnahmen in der Regel erst zeitverzögert.

DUH: Urteil gegen "Taschenspielertricks" der Regierung

BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock sagte zu dem Urteil, die Bundesregierung sei "dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen. Gebäude- und Verkehrssektor brauchen ein Klimaschutz-Update. Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen".

Für die Deutsche Umwelthilfe erklärte Geschäftsführer Jürgen Resch, die Bundesregierung habe nun attestiert bekommen, dass sie ihre eigenen Klimaziele nicht einhalte. "Das ist eine ganz eindeutige Aufforderung, jetzt nicht mit weiteren Taschenspielertricks um Maßnahmen herumzukommen", meinte Resch. Jetzt müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, die zumutbar seien und nichts kosteten oder sogar Geld einbrächten.

Der Klägeranwalt Remo Klinger räumte allerdings ein, dass eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Wirkung des Berliner Urteils zunächst aufschieben würde. "Ich rechne erstmal damit, dass die Revision eingelegt wird durch die Bundesregierung", sagte Klinger. Er erwarte aber auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg.

Wissing: Bund wird gegen Klimaschutz-Urteil vorgehen

Verkehrsminister Wissing will das Urteil nicht akzeptieren. "Wir werden Rechtsmittel einlegen", sagte er im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio. Laut dem FDP-Politiker sind die Klimaschutzziele im vergangenen Jahr insgesamt eingehalten worden. Wissing weiter: "Selbstverständlich wollen wir unsere Klimaschutzziele einhalten und auch in den kommenden Jahren nicht mehr gesamtstaatlich emittieren als wir emittieren dürfen. Allerdings haben wir uns dazu entschieden, eben auf diese Gesamtbetrachtung abzustellen und keine Sektor-Betrachtung mehr im Klimagesetz fortzuschreiben. Und damit entfällt die Sektor-Betrachtung und auch die Relevanz der Entscheidung."

Mit der Ankündigung, gegen das Urteil vorzugehen, geht der Verkehrsminister einen Schritt weiter als das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie das Bauministerium. Dort hieß es bisher nur, man werde das Urteil und die weiteren Schritte prüfen.

Mit Informationen von epd und dpa

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