Bianca Graf ist gerade mal zwei Jahre alt, als die Ärzte bei ihr Krebs diagnostizieren. Doch sie besiegt den Krebs. Viele Jahre später, als junge Erwachsene, bewirbt sie sich auf eine Stelle bei der Bayerischen Polizei – und wird abgelehnt. "Polizeidienstuntauglich" heißt es – aufgrund ihrer Krebserkrankung im Kindesalter. Obwohl sich ihr Körper, wie Graf sagt, "vollständig rehabilitiert" hat.
Benachteiligung durch Krebserkrankung
Auch nach erfolgreicher Behandlung müssen Überlebende von Krebserkrankungen in Deutschland mit Hürden kämpfen. Durch Gesundheitsfragebögen und die Abfrage von personenbezogenen Daten können beispielsweise Versicherungsunternehmen eine zurückliegende Krebserkrankung als Grund für eine Ablehnung oder schlechtere Konditionen nutzen. Betroffene berichten außerdem davon, dass ihnen Kredite abgelehnt wurden, sie nicht verbeamtet wurden oder bei Adoptionen benachteiligt wurden. Bei den Überlebenden entsteht so der Eindruck, dass die längst überwundene Krebserkrankung gegen sie verwendet wird.
Betroffene fordern "Recht auf Vergessenwerden"
Betroffeneninitiativen wie die Stiftung "Junge Erwachsene mit Krebs" wollen daher seit Längerem ein "Recht auf Vergessenwerden" von Krebs-Erkrankungen. Auch in einer bundesweiten Petition fordern das inzwischen zehntausende Menschen. Nach einer Frist von fünf Jahren nach abgeschlossener Behandlung soll eine frühere Krebserkrankung nicht mehr abgefragt oder negativ gegenüber den Überlebenden verwendet werden dürfen.
Aus dem bayerischen Gesundheitsministerium heißt es auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks, das Anliegen der Betroffenen sei "ausgesprochen unterstützenswert". Auch auf Bundesebene kommt Bewegung in die Debatte.
Neues Gesetz ab November
Ab November 2026 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das Krebs-Überlebende zumindest begrenzt vor Hürden schützen soll. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und sieht ein Recht auf Vergessenwerden der Krebskrankheit bei Verbraucherkrediten ab fünfzehn Jahren nach Ende der medizinischen Behandlung vor. Es gilt aber nicht bei Immobilienkrediten zum Beispiel.
Vor allem die SPD treibt das Thema auf bundespolitischer Ebene an: Erst in der vergangenen Woche brachten drei SPD-geführte Bundesländer, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen, einen Entschließungsantrag im Bundesrat ein (externer Link). Dem vorausgegangen war unter anderem ein Beschluss des SPD-Präsidiums im Juli 2026. Man setze sich für ein Recht auf Vergessenwerden nach Ablauf "medizinisch begründbarer Fristen" ein. Unterstützung dazu kommt auch vom Koalitionspartner CDU/CSU.
Versicherer warnen vor höheren Kosten
Moritz Schumann, stellvertretender Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), warnt dagegen vor zu kurzen pauschalen Fristen: Diese würde den "sehr unterschiedlichen Risiken", zum Beispiel für Folgeerkrankungen, nicht gerecht werden und sei abhängig von Krebsart, Stadium und Krankheitsverlauf. "Wenn höhere Risiken nicht mehr in der Kalkulation berücksichtigt werden dürfen, werden die zusätzlichen Kosten auf alle Versicherten verteilt", der Versicherungsschutz würde für alle am Ende teurer werden, sagte Schumann im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk.
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