Bangladesch, Dhaka: Eine Frau arbeitet in einer Textilfabrik.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/K M Asad
Audiobeitrag

Bangladesch, Dhaka: Eine Frau arbeitet in einer Textilfabrik.

Audiobeitrag
>

EU-Lieferkettengesetz fällt erneut bei Abstimmung durch

EU-Lieferkettengesetz fällt erneut bei Abstimmung durch

Die EU-Länder haben sich nicht auf das umstrittene Lieferkettengesetz einigen können - auch wegen des Widerstands in der Bundesregierung. Die Grünen kritisieren deswegen die FDP. Wie es mit dem Gesetz nun weitergeht, ist offen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das europäische Lieferkettengesetz ist bei der Abstimmung unter den EU-Staaten durchgefallen. Es soll den Schutz von Menschenrechts- und Umweltstandards bei nichteuropäischen Zulieferfirmen sicherstellen. Mitentscheidend war die Enthaltung Deutschlands auf Druck des Koalitionspartners FDP, nachdem sich der Rat zuvor im Grundsatz für den Richtlinienentwurf ausgesprochen hatte.

Deutsche Enthaltung mitentscheidend

Eine Mehrheit der Länder hätte dafür sein müssen, die gleichzeitig auch zwei Drittel der EU-Bevölkerung repräsentieren. Das heißt: Wenn sich große Staaten wie Deutschland, Italien und Frankreich enthalten oder dagegen sind, dann hat das EU-Lieferkettengesetz bei der Abstimmung im Rat keine Chance.

Die belgische Ratspräsidentschaft hatte noch versucht, die unentschlossenen Länder wie Italien an Bord zu holen. Die Enthaltung Deutschlands galt dagegen als klar, weil es keinen Konsens in der Ampel-Regierung gibt. SPD und Grüne unterstützen das Lieferkettengesetz, die FDP in dieser Form nicht.

Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini findet es "extrem enttäuschend, dass es heute im Rat schon wieder keine Mehrheit für das europäische Lieferkettengesetz gab". Sie gibt dafür der FDP eine Mitverantwortung: Die Liberalen hätten "mit ihrem Widerstand wirklich die Büchse der Pandora geöffnet, nachdem Deutschland in die Enthaltung ist, haben sich auch ganz viele andere Mitgliedsstaaten auf einmal gegen das Lieferkettengesetz ausgesprochen, obwohl sie am Anfang dafür waren".

Lieferkettengesetz soll Menschenrechte und Umweltstandards schützen

Das EU-Lieferkettengesetz will europäische Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen dokumentieren, dass innerhalb ihrer Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden, dass Waren und Produkte nicht Kinder gefertigt haben oder bei der Herstellung die Umwelt verschmutzt wurde.

Greifen soll das Gesetz bereits bei Firmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 150 Millionen Euro, in riskanten Branchen wie der Textil-, Bau- oder Rohstoffförderung schon früher.

EU-Gesetz konsequenter als deutsches Lieferkettengesetz

Damit geht das europäische Lieferkettengesetz weit über das deutsche Gesetz hinaus, auch weil es die gesamte Lieferkette in den Blick nimmt und schon bei kleineren Betrieben gilt.

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sagt, dass die "klare Kritik" aus zahlreichen Mitgliedsstaaten zeige, dass das Gesetz ist "in dieser Form nicht praxistauglich" sei. "Kosmetische Änderungen" würden nicht ausreichen, um das zu ändern.

Zuletzt gab es viele Gründe, warum das Gesetz aus Sicht mancher Länder nicht zustimmungsfähig war. Nicht nur kritisierten sie Bürokratie oder unfaire Wettbewerbsbedingungen, sondern auch, dass das Gesetz bereits bei einer zu kleinen Betriebsgröße greift.

Ist das Lieferkettengesetz noch zu retten?

Die belgische Ratspräsidentschaft will nun mit dem Parlament noch einmal prüfen, ob die Kritikpunkte ausgeräumt werden können. Aber der Spielraum für neue Vorschläge dürfte fast ausgereizt sein.

Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini hat trotzdem noch Hoffnung: "Ganz in den Brunnen gefallen ist das Kind noch nicht. Die belgische Ratspräsidentschaft macht jetzt noch einen letzten Versuch und wir im Europaparlament erwarten, dass sich dieses Chaos im Parlament jetzt lichtet." Die FDP-Abgeordnete Svenja Hahn hält das für aussichtslos und plädiert dafür, "einen neuen Anlauf im Mandat zu nehmen für ein praxisnahes Lieferkettengesetz".

Doch in der neuen Legislaturperiode dürfte sich der Charakter des Gesetzes noch mal völlig ändern, wenn sich auch Kommission und Parlament neu konstituieren. Die Zukunft des Gesetzes bleibt damit ungewiss.

Mit Informationen der KNA

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!