Rund 515.000 Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende in dem zentralen Register festgehalten.
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Rund 515.000 Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende in dem zentralen Register festgehalten.
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Rund 515.000 Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende in dem zentralen Register festgehalten.

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Mehr als 500.000 Einträge im Organspende-Register

Mehr als 500.000 Einträge im Organspende-Register

Rund 515.000 Menschen haben ihre Entscheidung zur Organspende bereits in dem zentralen Register festgehalten. Die große Mehrheit zeigt sich dabei zustimmend – doch nicht alle Regelungen des zugrunde liegenden Gesetzes werden umgesetzt.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Zwei Jahre nach Einführung eines zentralen Online-Registers haben dort rund eine halbe Million Menschen ihre grundsätzliche Haltung zur Organspende dokumentiert. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das das Register betreibt, liegen derzeit etwa 515.000 gültige Erklärungen vor. Davon stimmen 82,3 Prozent einer Organentnahme nach ihrem Tod uneingeschränkt zu, während 8,5 Prozent einen Widerspruch hinterlegt haben.

Weitere 6,3 Prozent geben an, bestimmte Organe von einer Spende auszuschließen. 1,9 Prozent haben eine Person benannt, die im Entscheidungsfall stellvertretend handeln soll. Eine Beschränkung der Spende auf einzelne Organe wünschen sich 1,0 Prozent.

Erklärungen sind weiterhin auch in Papierform möglich

Das Organspende-Portal (externer Link) ist seit dem 18. März 2024 verfügbar. Dort können Personen ab 16 Jahren digital festhalten, ob sie einer Organspende nach dem Tod zustimmen oder diese ablehnen. Die Nutzung ist freiwillig, kostenfrei und die Angaben können jederzeit geändert oder gelöscht werden. Alternativ bleiben Erklärungen in Papierform, beispielsweise durch Organspendeausweise, weiterhin zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen können berechtigte Ärzte, Ärztinnen sowie Transplantationsbeauftragte in Kliniken auf die Daten potenzieller Spender zugreifen.

Nach einem Jahr waren rund 280.000 Einträge im Register verzeichnet. Die Registrierung erfolgt über das Portal per Smartphone oder Computer mithilfe eines Ausweises mit Online-Funktion. Zudem ist eine Eintragung über Apps von Krankenkassen möglich, wofür zuvor eine digitale Identität ("GesundheitsID") bei der jeweiligen Kasse eingerichtet werden muss.

Zu wenig Organspenden in Bayern

Die Zahl der Organspenden in Deutschland lag 2025 auf dem höchsten Stand seit 2012. Im gesamten Bundesgebiet haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 32 mehr als im Jahr 2024 und entspricht 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro einer Million Einwohner.

In Bayern war die Bereitschaft, Organe zu spenden, zuletzt hingegen zurückgegangen: Während Ende August 2025 mehr als 1.000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Herz, eine Niere oder ein anderes Organ standen, wurden im ganzen Jahr 2025 bis dahin nur 306 Organe transplantiert – 14 weniger als im Jahr 2024.

Eintragung in Behörden vorerst nicht vorgesehen

Das Organspende-Register ist ein zentraler Bestandteil eines im Jahr 2020 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes, das auf bessere Information und eine vereinfachte Dokumentation der Spendebereitschaft abzielt. Die ebenfalls vorgesehene Möglichkeit, sich über Terminals in Ausweisstellen in das Online-Register einzutragen, wurde bislang nicht umgesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt nun, diese Vorgabe auf Wunsch der Länder durch eine Gesetzesänderung zu streichen.

Mit Informationen von dpa.

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