Die größten Posten bei den Sozialausgaben sind die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dass die staatlichen Ausgaben dafür seit Jahren steigen, liegt an der alternden Bevölkerung. Trotzdem gibt der Staat auch Geld für Kinder und Jugendliche aus.
Kindergeld
Das Kindergeld gilt allgemein nicht als Sozialleistung. Aber es ist Teil des Sozialstaats, der damit dafür sorgen will, dass Familien mit Kindern beim Lebensunterhalt unterstützt werden. Das Kindergeld beträgt in diesem Jahr 255 Euro. Es gibt keine Einkommensgrenze. Ab einer gewissen Einkommenshöhe wird das Kindergeld nicht mehr ausgezahlt, sondern nur noch steuerlich geltend gemacht. Darum kümmert sich das Finanzamt automatisch.
Bürgergeld
Rund 1,8 der rund 5,3 Millionen Bürgergeldempfänger sind Kinder und Jugendliche. Sie erhalten Bürgergeld meist über eines ihrer Elternteile, weil sie Teil einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft sind. Der Satz ist nach Alter gestaffelt. Für 0- bis 5-Jährige liegt er bei 357 Euro, für 6- bis 13-jährige bei 390 Euro und für 14- bis 17-jährige bei 471 Euro im Monat. Hinzu kommt ein Kindersofortzuschlag von 25 Euro, der helfen soll, die Preisentwicklung etwas abzufedern. Alleinerziehende Erwachsene erhalten 563 Euro. Es sind derzeit keine Sparpläne der Regierung bekannt, die beim Bürgergeldbezug von Kindern und Jugendlichen ansetzen.
Bildung und Teilhabe
Eltern, die Sozialleistungen erhalten, können für ihr Kind Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. 195 Euro stehen im Jahr 2025 für den persönlichen Schulbedarf wie Schulranzen und Schreibutensilien zur Verfügung, aufgeteilt in die Schulhalbjahre. Das Ticket für öffentliche Verkehrsmittel, um zur Schule zu kommen, wird übernommen. Es steht Unterstützung für Schulausflüge und für Nachhilfe zur Verfügung, wenn die Schule den Bedarf bestätigt.
Auch soziale Teilhabe ist Teil der Unterstützungsmaßnahmen aus dem Arbeitsministerium. So wird Kindern aus bedürftigen Familien Unterstützung gezahlt, damit sie etwa am Fußballtraining im Sportverein teilnehmen oder ein Musikinstrument lernen können. Auch Familien, die sonst keine Sozialleistungen beziehen, können Leistungen aus dem Paket beantragen, wenn sie den Bedarf nachweisen. Umgesetzt wird die Unterstützung von den Kommunen und Landkreisen. Der Bund finanziert das Paket indirekt mit.
Der Kinderzuschlag
Die Idee des Kinderzuschlags ist es, Eltern zu unterstützen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht den ihrer Kinder. Der Antrag muss bei der Familienkasse gestellt werden. Der Zuschlag wird für sechs Monate bezahlt. Danach muss er neu beantragt werden. Er liegt im Jahr 2025 bei 297 Euro pro Kind.
Bafög
Bafög gibt es nicht nur für Studierende, sondern auch für Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler. Es soll Schülern erlauben, unabhängig von den Eltern das eigene Bildungsziel zu erreichen. Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden. Das Bafög für Studierende und Auszubildende besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Vom Darlehen muss maximal die Hälfte wieder zurückgezahlt werden. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 992 Euro. Außerdem können Schüler und Studierende noch nebenher arbeiten. Dabei hängt die Berechtigung, Bafög zu beantragen, vom Einkommen der Eltern ab. Verdienen sie mehr als 2.540 Euro brutto, müssen sie die Ausbildung der Kinder selbst finanzieren.
Kindergrundsicherung kommt nicht
Ein Ziel der Ampel war es, die Vielzahl an Leistungen, von denen viele extra bei verschiedenen Stellen beantragt werden müssen, in der Kindergrundsicherung zu bündeln. Die Kindergrundsicherung hätte auch Leistungen, die nicht als Sozialleistung gelten, wie das Kindergeld oder den Kinderzuschlag enthalten. Die Idee ist schon ziemlich alt und wird von den Grünen seit 2001 gefordert.
Die Ampelkoalition hatte sich noch zur Einführung zum 1. Januar 2025 durchgerungen. Jedoch scheiterte das Projekt noch vor dem Ampel-Aus am Widerstand der FDP. Die Einführung hätte zu Mehrkosten für den Staat geführt. Ein neuer Anlauf für die Kindergrundsicherung ist im schwarz-roten Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Im Audio: Kabinett beschließt Nullrunde beim Bürgergeld (10.9.25)
Das Bundeskabinett hat der von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angekündigten Nullrunde für Bürgergeld-Empfänger zugestimmt.
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