In Berlin wurde zuletzt viel diskutiert, wie man für Entlastungen und niedrigere Spritpreise sorgen könne. Aus der Bundesregierung wurde das meiste abgelehnt. Die Begründung: Es sei schlicht kein Geld dafür vorhanden. Genau in diese Debatte kommt nun ein Gesetzentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der eine höhere Besoldung von Bundesbeamten vorsieht.
Kosten in Milliardenhöhe in den kommenden Jahren
Geschätzter Kostenpunkt: für dieses Jahr 3,4 Milliarden, für kommendes Jahr 3,5 Milliarden und für 2025 rückwirkend 700 Millionen. Auch für die Zeit nach 2027 wird mit Kosten in Milliardenhöhe gerechnet.
Welche Summer dafür zusätzlich aufgebracht werden muss, ist noch unklar. Zwar seien entsprechende Mittel in den Haushaltsentwürfen berücksichtigt worden, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch, allerdings müsse man durch die vorgenommene Konkretisierung mit zusätzlichen Kosten rechnen. Genaue Zahlen nannte der Sprecher nicht.
Die Milliarden-Summe, weil die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent angehoben werden. In einem zweiten Schritt – zum 1. Mai dieses Jahres – sollen sie um weitere 2,8 Prozent steigen. Als weitere Maßnahme soll unter anderem die Zulage für Schichtdienst erhöht werden.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September
Grund für den Gesetzentwurf ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem September. Karlsruhe hatte entschieden, dass das Land Berlin seinen Beamten über Jahre weitgehend zu wenig bezahlt hat. Verfahren aus weiteren Bundesländer sind anhängig. Der Gesetzentwurf bezieht sich explizit auf das Bundesverfassungsgericht. "Mittelbar" betreffe diese Entscheidung auch den Bund.
"Orientierung an der Prekaritätsschwelle des Median-Äquivalenzeinkommens", heißt es im Entwurf über die Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil. Oder übersetzt: Das Einkommen von Beamten soll mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung erreichen. Bei den unteren Gruppen wird demnach angehoben – wegen des Abstandsgebots steigt damit die Besoldung von höher gruppierten Beamten. Der Gesetzentwurf ist online abrufbar (externer Link).
Abkehr vom Bild der Alleinverdiener-Familie
Das Innenministerium begründet seine Pläne aber nicht nur mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Als weitere Gründe nennt der Entwurf eine verschärfte Sicherheitslage, Deutschland stehe "vor historischen gesamtstaatlichen Herausforderungen". Zudem gehe es darum, dass man "über einen leistungsfähigen, effizienten öffentlichen Dienst" verfüge. Außerdem brauche es den Schritt wegen des demografischen Wandels sowie des Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte.
Kern des Entwurfs ist auch eine Abkehr vom Bild der Alleinverdiener-Familie. "Die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse erlauben die Annahme, dass auch bei einer vierköpfigen Familie die Doppelverdiener-Familie den Regelfall darstellt", heißt es. Die Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern bilde die tatsächlichen Familienverhältnisse nicht mehr als "realitätsgerechten Regelfall" ab. Für Familien, in denen der Partner wenig oder gar nichts verdient, werde ein "ergänzender Familienzuschlag" eingeführt.
Bei dem veröffentlichten Gesetz handelt es sich bislang um einen Referentenentwurf. Fachverbände können nun dazu Stellung nehmen. Anschließend muss der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden, ehe Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen.
Bayern: Beamtenbesoldung wird Fall für Verfassungsrichter
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September zur Berliner Besoldung hat aber nicht nur Folgen für den Bund, sondern auch für die Länder und ihre Beamten, darunter auch in Bayern.
Der Bayerische Beamtenbund (BBB) will die Beamtenbesoldung per Popularklage auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. "Wir brauchen Klarheit. Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht", sagte BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall Ende März.
Staatsregierung sieht keinen Handlungsbedarf
Über 60.000 Beamtinnen und Beamte haben Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern. Nachtigall kritisiert, dass die bayerische Staatsregierung bisher nicht bereit gewesen sei, sich auf Musterverfahren einzulassen. "Deshalb muss jetzt jeder Betroffene selbst klagen, um seine Ansprüche zu sichern", so Nachtigall.
Die Staatsregierung sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. "Die bayerische Besoldung ist nach unseren fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Februar der dpa. Bayerns Beamte würden im Ländervergleich zudem überdurchschnittlich besoldet, so Füracker.
Mit Informationen von dpa und Reuters
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