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Was passiert, wenn im Zuge der Rentenreform Minijobs wegfallen?
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Was passiert, wenn im Zuge der Rentenreform Minijobs wegfallen?

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Minijobs vor dem Aus? Was die Reformpläne wirklich bedeuten

Minijobs vor dem Aus? Was die Reformpläne wirklich bedeuten

Gastronomie und Handel schlagen Alarm. Millionen Beschäftigte sind verunsichert. Wenn im Zuge der Rentenreform Minijobs wegfallen - bedroht das Jobs und Versorgung?

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Es ist – neben der Einschränkung der Frühverrentung – das Gesprächsthema bei der Rente: Fallen sozialversicherungsfreie Minijobs künftig weg? Das ist der Plan, wenn die Bundesregierung die Empfehlungen der Rentenkommission umsetzt. Es löst große Sorgen aus bei mehr als einer Million Minijobbern in Bayern und deren Arbeitgebern. Was antworten Politik und Wissenschaft?

Die Sorge der Minijobber: Darf ich noch (nebenher) so arbeiten?

"Ich arbeite neun Stunden gewerblich als Reinigungskraft. Wenn der Minijob abgeschafft wird (…) soll ich mit 61 Jahren gezwungen werden, in einen Vollzeitjob zu wechseln". Oder: "Ich habe bereits eine Vollzeitstelle, aber das Geld reicht nicht (…) Ich bin wie Millionen andere auch auf das Geld angewiesen." So steht es in den Kommentaren bei der Minijob-Zentrale.

Und viele, die im Sommer mal im Biergarten aushelfen oder aus familiären Gründen nur einen Minijob im Handel haben, fragen sich: Geht das in Zukunft überhaupt noch? Dazu vorab zwei Entwarnungen: Erstens ist noch nichts beschlossen, und zweitens würde geringfügige Beschäftigung weiter möglich bleiben, nur eben sozialversicherungspflichtig.

Die Sorge der Betriebe: Bekomme ich noch flexible Arbeitskräfte?

Vor allem im Handel und im Gastgewerbe sind Minijobs weit verbreitet. Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat eine Petition gestartet "Minijobs erhalten". Fast 11.000 Menschen haben am Freitagnachmittag schon unterschrieben. Landesgeschäftsführer Thomas Geppert befürchtet: "Aus 'brutto für netto' werden spürbare Abzüge für den Arbeitnehmer(…) bei gleichem Aufwand. (…) Zusätzliche Arbeit würde sich weniger lohnen."

Tatsächlich: Wird der Vorschlag der Rentenkommission umgesetzt, bleibt Minijobbern weniger Netto. Den Rentenbeitrag teilen sich dann Arbeitgeber und Beschäftigte. Das bedeutet: Einem Minijobber blieben statt heute 603 Euro nur noch 547 Euro. Dazu kämen noch Beiträge zur Pflege- und Krankenkasse. Das könnte viele Menschen davon abhalten, einen (zusätzlichen) Minijob anzunehmen, so die Sorge vieler Gastronomen. Manche befürchten auch, dass Menschen sich in Schwarzarbeit zurückziehen und vom regulären Arbeitsmarkt verschwinden.

Übrigens: Für die Arbeitgeber würde der Wegfall der Minijobs keine höheren Kosten bedeuten. Sie zahlen derzeit rund 30 Prozent pauschale Arbeitgeberabgaben, diese würden dann sogar sinken auf etwa 20 Prozent.

Die Sorge der Politik: Mehrbelastung für Arbeitnehmer?

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits bei seiner ersten Reaktion auf die Vorschläge der Rentenkommission zur Vorsicht beim Thema Minijobs gemahnt. Gegenüber BR24 erläutert Söder im Interview, ohne sozialversicherungsfreie Minijobs könnte in vielen Branchen ein erheblicher Arbeitskräftemangel entstehen. "Die Minijobs sind ein Instrument, bei einem hoch regulierten Arbeitsmarkt etwas Luft zum Atmen zu lassen." Würden sie gestrichen, hieße das für betroffene Arbeitnehmer eine deutliche Mehrbelastung.

Carmen Wegge, bayerische SPD-Abgeordnete und Juristin, widerspricht. Sie sieht vor allem Vorteile für Frauen: "Denn Minijobs sind der Grund, warum Frauen in diesem Land perspektivisch in Altersarmut sind. Weil Minijobs dazu führen, dass man nicht in die volle Erwerbstätigkeit zurückgeht und keine entsprechenden Rentenanwartschaften bekommt."

Viele aktuelle Minijobber sind über einen Hauptjob oder einen gut verdienenden Ehepartner finanziell abgesichert - aber eben nicht alle.

Was sagt die Rentenkommission?

Aus der Rentenkommission heißt es: Bei ihrem Vorschlag, die Sozialversicherungsfreiheit für Minijobs zu streichen, gehe es auch darum, Anreize für Mehrarbeit zu setzen. Er sei überrascht, dass dieser Vorschlag solche Wellen schlage, sagt Martin Werding, Mitglied der Kommission und des Sachverständigenrats für Wirtschaftsfragen.

"Ich glaube, der Vorschlag der Rentenkommission, die Minijobs abzuschaffen, wird oft missverstanden. Es geht ja nicht darum, dass diese Jobs verschwinden, sondern die Obergrenze für Einkommen, die man verdienen kann, ohne komplizierteren Regeln zu unterliegen, wird beseitigt. Kleine Teilzeitbeschäftigung bleibt möglich in allen Branchen, die das brauchen."

Im jetzigen System würden viele Minijobber darauf achten, die 603-Euro-Grenze nicht zu reißen - damit sie nicht in die Sozialversicherungspflicht fallen. Das verringere den Anreiz, mehr Stunden zu arbeiten, und damit auch mehr zu verdienen.

Für diese Biergartensaison bleibt erst mal alles beim Alten - für die Minijobber und die Arbeitgeber. Bis die Rentenreform beschlossen wird, dauert es noch: Zunächst muss sich die Bundesregierung einigen, dann der Bundestag und die Bundesländer. Ziel von Kanzler Friedrich Merz (CDU) ist es, das Gesetz hierzu noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen.

Dieser Artikel ist erstmals am 27. Juni 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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