Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage einer Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen laut der Entscheidung auch in Zukunft kein "Tempolimit".
Nicht nur die Inhalte des "Heizungsgesetzes", offiziell Gebäudeenergiegesetz, hatten 2023 für viel Diskussion gesorgt. Streit gab es auch über das Tempo. Die Ampel-Regierung wollte das Gesetz nach monatelangem Ringen innerhalb der Koalition in einem beschleunigten Verfahren möglichst schnell und noch vor der damaligen Sommerpause durch den Bundestag bringen.
CDU-Abgeordneter Heilmann: "Zu wenig Zeit zum Prüfen"
Weil es noch wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Thomas Heilmann das Bundesverfassungsgericht angerufen. Der damalige CDU-Abgeordneten sah seine Rechte verletzt, weil seiner Ansicht nach zu wenig Zeit blieb, um den Gesetzentwurf der damaligen Ampelregierung zu prüfen und darüber zu beraten.
Mit seinem Eilantrag im Sommer 2023 hatte Heilmann vor zwei Jahren Erfolg: Karlsruhe stoppte das Gesetz. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung.
Richterin: Grundgesetz macht keine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebung
Bei ihrer jetzigen Entscheidung argumentierte die Vorsitzende Richterin im Hauptsacheverfahren, dass die Verfassung der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren zwar Grenzen setze, nicht aber im Sinne eines bezifferten "Tempolimits". Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht.
Das Heizungsgesetz wurde auf Grund des Eilantrags Heilemanns dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Heizungsgesetz deutlich aufgeweicht.
Mit Information von Reuters und AFP
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
