Die Bundeswehr soll personell besser aufgestellt werden – dazu hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht. Damit soll die Anbindung der Reservistinnen und Reservisten deutlich steigen – das sogenannte Reservestärkungsgesetz dürfte das Leben vieler ehemaliger Soldatinnen und Soldaten ändern.
Was gilt bislang für Reservisten?
Bislang kann ein Reservist oder eine Reservistin freiwillig an Übungen teilnehmen. Und der Arbeitgeber muss einer Freistellung für diesen Zweck zustimmen. Der Arbeitgeber kann bislang aber auch widersprechen. Erst im akuten Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten andere Regeln.
- Zum Artikel: Bundeswehr: Wie wird man Reservistin oder Reservist?
Warum soll eine Pflicht eingeführt werden?
Das sogenannte "Reservestärkungsgesetz" soll dabei helfen, die Zahl der Reservistinnen und Reservisten von heute rund 60.000 auf 200.000 zu steigern. Die sollen jederzeit bereit sein können, die aktiven Soldaten zu unterstützen. Deshalb müssen sie regelmäßig üben. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) schwebt vor:
"Eine Reserve, die auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe ihren Dienst versehen soll, ihnen die Bedeutung zu geben, die sie haben, unsere Reservistinnen und Reservisten am Ball zu halten, also sie auch weiterentwickeln zu können in ihren Qualifikationen, damit sie im Ernstfall auch die neuen Systeme beherrschen können, dafür dient dieses Gesetz."
Wie lange und wie oft soll oder muss geübt werden?
Je nach der Dauer ihrer aktiven Dienstzeit in der Truppe können Reservisten zwischen drei und maximal zwölf Wochen pro Jahr zu Übungen oder Reservistendiensten verpflichtet werden. Auch das Alter spielt dabei eine Rolle. Die Gesamtdauer aller verpflichtenden Reservedienstleistungen soll, ebenfalls gestaffelt nach vorheriger Dienstzeit, zwischen 6 und maximal 12 Monaten liegen.
Wer kann zu Reserveübungen verpflichtet werden?
Bisher gilt: Die Teilnahme ist für Reservistinnen und Reservisten und die Freistellung durch die Arbeitgeber freiwillig. In Zukunft sollen alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Soldaten zu Reserveübungen verpflichtet werden können. Außerdem diejenigen, die in Zukunft, also nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen freiwilligen Wehrdienst absolvieren.
Ich habe vor 20 Jahren Wehrdienst geleistet, kann ich auch verpflichtet werden?
Nein, hat der Bundesverteidigungsminister heute noch einmal gesagt. Wer vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 Grundwehrdienst geleistet hat, ist nicht betroffen. Pistorius betont außerdem:
"Wir überraschen niemanden mit diesem Gesetz, der sich in den letzten Jahren freiwillig gemeldet hat und nicht davon ausgehen musste, verpflichtend zur Reserveübung herangezogen zu werden. Deswegen gelten die neuen Regelungen nicht für freiwillig Wehrdienstleistende, die sich vor Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet haben. Also auch nicht für die freiwillig Wehrdienstleistenden, die aktuell ihren Wehrdienst leisten."
Was halten die Arbeitgeber von einer verpflichtenden Freistellung?
Nicht nur für die Reservisten selbst, auch für ihre Arbeitgeber gilt künftig: Sie sind in der Regel verpflichtet, ihre Mitarbeiter freizustellen. Sie enthalten eine Entschädigung für die Zeit, in der diese an einer Reserveübung teilnehmen. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK München und Oberbayern, sorgt sich, dass gerade Fachkräfte den Firmen dann fehlen würden:
"Denken Sie an den IT-Experten, an den Lastwagenfahrer, an den Juniorchef, der gerade ein großes Projekt leitet, dass das wirklich existenzbedrohend sein kann. Deshalb brauchen wir hier einen Prozess einer Zurückstellungsmöglichkeit, dass eine Übung mal später erfolgen kann."
Und was sagen die Reservisten selbst?
Bastian Ernst, Präsident des Reservistenverbands und Bundestagsabgeordneter der CDU, begrüßt die Abschaffung der sogenannten "doppelten Freiwilligkeit". Angesichts der Bedrohungen, insbesondere durch Russland, müsse die Reserve schnellstmöglich gestärkt werden. Auch die Wirtschaft profitiere schließlich von einer stabilen Bundesrepublik:
"Wir sind ein Land mit über 80 Millionen Einwohnern und reden ja über 200.000 Reservistinnen und Reservisten, die über mehrere Wochen, also drei bis, ich sage mal, sechs bis zwölf Wochen üben sollen in einem Jahr, je nach Vordienstzeit, und das ist leistbar."
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