Der Bundestag hat am Freitag ein neues "Heizungsgesetz" beschlossen.
Der Bundestag hat am Freitag ein neues "Heizungsgesetz" beschlossen.
Bild
Der Bundestag hat am Freitag ein neues "Heizungsgesetz" beschlossen.
Bildrechte: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Audiobeitrag

Der Bundestag hat am Freitag ein neues "Heizungsgesetz" beschlossen.

Audiobeitrag
>

Neues Heizgesetz beschlossen: Das kommt auf Verbraucher zu

Neues Heizgesetz beschlossen: Das kommt auf Verbraucher zu

Der Bundestag hat am Freitag ein neues "Heizungsgesetz" beschlossen. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt unter anderem den Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Öl-Heizungen. Umweltverbände kündigten Klagen an.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das von Kritikern bezeichnete "Heizungsgesetz" der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform passierte am Freitag auch den Bundesrat.

Heftige Kritik von den Grünen

Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: "Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit." Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. "Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen."

Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. 

CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Reiche dreht Habeck-Reform zurück

Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: der Paragraph 71 mit "Anforderungen an eine Heizungsanlage", den viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden.

"Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein" – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben.

Zentrale Gesetzesänderungen

Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. 

Geplant ist eine "Bio-Treppe": Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten – Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind. 

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden – zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.

Umwelthilfe will Verfassungsbeschwerde einlegen

BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend sagte: "Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz." Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an. Konkret in der Kritik steht etwa, dass die "Bio-Treppe" bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Und: Die Bundesregierung wolle ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten "grüner" Gase zu kennen. Außerdem: Biogas sei gar nicht in ausreichenden Mengen verfügbar, sagte der AfD-Politiker Marc Bernhard.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte umgehend an, eine Verfassungsbeschwerde dagegen einzureichen. "Statt auf wirksamen Klimaschutz wird auf teure sogenannte grüne Gase gesetzt und damit fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt", erklärte die Organisation. Dies widerspreche den gesetzlichen Klimazielen.

Mit Informationen von dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!