Vor der am heutigen Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg treibt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Verschärfungen im Sexualstrafrecht voran. Hubig will unter anderem die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern.
Verjährungsfrist bei Vergewaltigung: 20 statt 5 Jahre
"Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz", sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt). "Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch." Das sollte "so bald wie möglich" angepasst werden. Hubig drängt zudem darauf, weitere Gesetzeslücken beim Kampf gegen sexuelle Gewalt zu schließen. Dazu gehöre etwa der Schutz vor verbaler sexueller Belästigung.
"Wir arbeiten außerdem an einer Anpassung des Mordparagrafen", sagte Hubig. "Wir wollen sicherstellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft werden." Die Verschärfung hatte Hubig bereits vor Wochen angekündigt und darauf verwiesen, dass es in der Rechtsprechung Fälle gebe, die eigentlich als Femizide gewertet werden müssten, bei denen das Urteil jedoch Totschlag laute. Als Tatmotiv werde dann etwa Eifersucht angeführt und dadurch ein milderes Urteil gesprochen.
Aus "Nein heißt Nein" soll "Nur Ja heißt Ja" werden
Außerdem plädierte die SPD-Politikerin dafür, bei Fällen von sexueller Gewalt den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" ins Recht einzuführen. Nur dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Betroffene wären damit beispielsweise auch dann geschützt, "wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein 'Nein' artikulieren können".
"Bis 2016 war es so: Eine Vergewaltigung lag in der Regel nur dann vor, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte", rief Hubig in Erinnerung. "Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu 'Nein heißt Nein' gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: 'Nur Ja heißt Ja' schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent."
"Betroffene sind auch dann geschützt, wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein 'Nein' artikulieren können", sagte Hubig und verwies auf das Vorbild anderer europäischer Staaten.
Mit Informationen von EPD und AFP
Video: Justizministerin Hubig will verschärftes Sexualstrafrecht
Justizministerin Hubig will verschärftes Sexualstrafrecht
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