Der österreichische Inzest-Täter Josef Fritzl wird erst einmal nicht vorzeitig aus seiner lebenslangen Gefängnisstrafe entlassen. Das Landgericht in Krems habe den Antrag seiner Anwältin abgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur APA über die Entscheidung berichtet, die noch nicht rechtskräftig ist.
Gericht verweist auf Wahnvorstellungen
Das Gericht argumentierte, dass der 90-jährige Sexualstraftäter in Freiheit in kein soziales Umfeld eingebettet wäre. Außerdem entwickele Fritzl in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen Familienangehörige, hieß es.
Fritzl hatte 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den Keller seines Hauses in Amstetten gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Fritzl wurde im März 2009 wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat inzwischen einen anderen Namen angenommen. Der Fall hatte weit über die österreichischen Landesgrenzen hinaus für Bestürzung gesorgt.
Fritzl laut Anwältin Demenzkrank
Seine Anwältin will gegen den jüngsten Beschluss des Landgerichts berufen, wie sie der APA sagte. Dem ORF erklärte sie, die Feststellungen des Landesgerichts Krems würden Gerichtsgutachten widersprechen, die davon ausgehen, dass Fritzl keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt. Ihren an einer fortschreitenden Demenzerkrankung leidenden Mandanten will sie demnach in einem Demenzzentrum unterbringen. Sollte die Freilassung auch in zweiter Instanz scheitern, könnte sie nächstes Jahr einen neuen Antrag stellen. Das Landgericht Krems hatte bereits voriges Jahr eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Das Gericht genehmigte jedoch Fritzls Verlegung vom Maßnahmenvollzug in ein normales Gefängnis.
Mit Informationen der dpa
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