Geöffnete Verpackung mit getrockneten Cannabisblüten (Symbolbild)
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Schärfere Regeln für Cannabis-Rezepte: "Nicht zustimmungsfähig"

Schärfere Regeln für Cannabis-Rezepte: "Nicht zustimmungsfähig"

Medizinisches Cannabis per Online-Rezept und Online-Apotheke direkt nach Hause liefern lassen – damit soll nach dem Willen der Bundesregierung zügig Schluss sein. Aber in der SPD-Fraktion gibt es viel Kritik an den Plänen. Worum es genau geht.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Wer "Cannabis auf Rezept" in eine Online-Suchmaschine eingibt, hat die freie Wahl. Etliche Anbieter bewerben ihr Angebot – zum Beispiel als "schnell, unkompliziert und diskret". Seit der weitgehenden Legalisierung von Cannabis in Deutschland sind die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken stark gestiegen. Die häufigste Variante: Privatrezept, Selbstzahler.

Geht es nach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), ist damit bald Schluss. In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett den schon länger angekündigten Verschärfungen zugestimmt. Ob es so kommt, ist aber unklar. Alles Wichtige im Überblick.

Cannabis auf Rezept: Welche Änderungen stehen im Raum?

Direkter Kontakt statt Online-Verschreibung: Wer Cannabis aus medizinischen Gründen auf Rezept will, soll eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen müssen. Nur Folgeverschreibungen sollen ohne persönliches Gespräch möglich bleiben. Nach spätestens einem Jahr müsste man aber wieder in die Praxis. Auch ärztliche Hausbesuche wären möglich.

Den Online-Versand von Cannabis will die Bundesregierung beenden. Versandapotheken sind aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums bei Cannabis ungeeignet, "da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gibt, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen". Das würde bedeuten: Die Produkte könnten künftig nur vor Ort in der Apotheke abgeholt oder per Botendienst überbracht werden.

Welche Gründe nennt das Gesundheitsministerium?

Ministerin Warken geht davon aus, dass medizinisches Cannabis meist für den Freizeitkonsum genutzt wird. "Den professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet werden wir verbieten", sagte sie zuletzt.

Stimmt der Bundestag den Verschärfungen zu?

Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag. Wann er auf die Tagesordnung kommt, ist bisher unklar. Für die Verschärfungen würde die Regierungsmehrheit von Union und SPD reichen. Allerdings gibt es bei den Sozialdemokraten viel Kritik an den Plänen. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, wird auf BR24-Anfrage deutlich: "In seiner aktuellen Form ist dieser Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig."

"Besonders für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen stellt der Entwurf eine unangemessene Belastung dar", sagt Wegge. Aus ihrer Sicht sind telemedizinische Beratungen – bei Cannabis also die Online-Verschreibung – rechtlich zulässig und erfüllen moderne medizinische Standards. Das geplante Versandverbot würde Anbieter aus dem EU-Ausland erheblich benachteiligen und den freien Warenverkehr verletzen. Das Fazit der SPD-Abgeordneten: "In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns für grundlegende Änderungen einsetzen."

Wie bewertet die bayerische Staatsregierung die Lage?

Lob für den Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett beschlossen hat, kommt aus dem bayerischen Gesundheitsministerium. Ein Sprecher betont auf BR24-Anfrage: "Die Bundesregierung hat unsere Forderung, dass eine Verschreibung nur möglich sein darf, wenn die Anwendung medizinisch begründet ist, in den Entwurf übernommen."

Wer kriegt medizinisches Cannabis auf Rezept?

Als Medikament verschrieben wird Cannabis unter anderem gegen chronische Schmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit sowie gegen Angst- und Schlafstörungen. Online-Anbieter nennen als weitere Anwendungsbereiche ADHS, Migräne oder Stress allgemein.

Was spricht für die bisherige Online-Verschreibung?

Seit Erwachsene in Deutschland weitgehend legal Cannabis konsumieren dürfen, gibt es ein zunehmendes Problem: Die Zahl der Anbauvereinigungen ist bundesweit für den geschätzten Gesamtbedarf viel zu niedrig. Zudem machen Bundesländer wie Bayern es den Vereinen schwer. Auch der Eigenanbau zu Hause liefert insgesamt zu wenig.

Seit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes 2024 erfreut sich medizinisches Cannabis wachsender Beliebtheit. Es deckt, so sagen viele Beteiligte, mit hochwertigem Cannabis einen legalen Bedarf. Welche Folgen hätte es für den weiter existierenden Schwarzmarkt mit gestrecktem oder verunreinigtem Cannabis, wenn die Rezept-Variante aufwändiger wird? Das ist offen.

Was sagen die betroffenen Online-Anbieter?

Aus Sicht der Online-Anbieter wäre die geplante Verschärfung ein großer Fehler. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft fordert "eine regulierte Cannabisabgabe über Fachgeschäfte". Das sei die beste Möglichkeit, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und zu vermeiden, dass Genusskonsumierende auf Selbstzahler-Rezepte setzen.

Der Bundesverband der Deutschen Versandapotheken (BVDVA) unterstützt nach eigenen Angaben "Maßnahmen gegen Plattformen, auf denen Cannabisblüten ohne vorherige oder fundierte ärztliche Beratung verordnet und über teils dubiose Versandeinrichtungen abgegeben werden".

Den Online-Bezug von Cannabis über Versandapotheken zu verbieten, schieße dagegen eindeutig über das Ziel hinaus. In Deutschland zugelassene Versandapotheken hätten "eine umfängliche Beratungskompetenz und das Know-how, den Versand fach- und sachgerecht durchzuführen", betont der BVDVA-Vorsitzende Heinrich Meyer. Er setze darauf, dass das geplante Versandverbot in den anstehenden parlamentarischen Beratungen zurückgenommen wird.

Im Video: Cannabis-Club gibt auf – der einzige Bayerns mit Cannabisausgabe

Erntereife Cannabispflanzen stehen in einem Aufzuchtzelt unter künstlicher Beleuchtung. (Symbolbild)
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Christian Charisius
Videobeitrag

Der einzige Cannabis-Club Bayerns, der bereits Cannabis an seine Mitglieder abgeben konnte, gibt nach juristischer Niederlage auf. (Symbolbild)

Dieser Artikel ist erstmals am 14. Oktober 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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