Schornsteinfeger auf einem Dach
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Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks lehnt Altersüberprüfung von Hausbesitzern ab

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Schornsteinfeger lehnen Altersüberprüfungen von Hausbesitzern ab

Schornsteinfeger lehnen Altersüberprüfungen von Hausbesitzern ab

Über 80-jährige Hauseigentümer sind nicht zum Austausch ihrer veralteten Heizungen verpflichtet. Das neue Gebäude-Energie-Gesetz sieht für sie eine Ausnahme vor. Doch wer kontrolliert das Geburtsdatum? Die Schornsteinfeger sagen: wir nicht!

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Wer eine veraltete Öl- und Gasheizung besitzt, die erneuert werden muss, der wird ab kommenden Jahr eine klimafreundliche Anlage einbauen lassen müssen. So sieht es die Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) vor. Ausgenommen von dieser Regel sind über 80-jährige Eigentümer. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks lehnt es aber ab, das Alter der Kunden zu überprüfen.

  • Zum Artikel: "Wo beim Heizen und Dämmen in Bayern noch viel zu tun ist"

Prüfen das Alter von Heizungen, nicht von Menschen

Verbandspräsident und Schornsteinfegermeister Alexis Gula sagte der "Bild"-Zeitung, Robert Habeck (Grüne) wolle, dass man künftig Personalausweise kontrolliere, um das Alter von Hausbesitzern festzustellen. "So etwas zerstört das bewährte Vertrauensverhältnis der Schornsteinfeger zu den Menschen." Schornsteinfeger seien dazu da, das Alter von Heizungen zu überprüfen, nicht von Menschen.

Man befürchte dass "viele Menschen künftig Angst vor uns haben werden", so Gula. Unter den Menschen herrsche sowieso schon große Verunsicherung. "Eine Kontroll-Maßnahme wie diese wird das weiter verstärken. Unseren Beitrag für die Wärmewende leisten wir gerne, machen uns aber für Technologie-Offenheit stark."

"Schornsteinfeger sind keine Behörde"

"Wir sind völlig überrascht worden", hatte Heinz Nether, Landesinnungsmeister des Verbands für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk, über die Maßnahme kürzlich erklärt. Zwar sei man bereit, im Zuge des Gesetzes etwas zu tun, doch Nether stellt klar: "Schornsteinfeger sind keine Behörde." Er hält es für sinnvoller, dass betroffene Personen eine Bescheinigung erhalten, zum Beispiel beim Landratsamt oder der Stadt.

"Unsinnige Maßnahme"

Nether hält die Fixierung aufs Alter bei der Befreiung für eine "unsinnige Maßnahme". Der Weiterbetrieb einer Heizung hänge nicht vom Alter der Hauseigentümer ab, sondern etwa von der Bauweise. Er verstehe nicht, was die Einsparung von CO2 und Energie mit dem Alter zu tun habe. Nether meint, das höre sich nach einer "Notlösung zur Beruhigung" an.

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