Söder fordert weitere Entlastungen für die Bürger
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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU)

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Söder fordert weitere Entlastungen – Kritik an Gaspreisbremse

Söder fordert weitere Entlastungen – Kritik an Gaspreisbremse

Die Pläne zur Entlastung der Bürger in der Energiekrise reichen nach Ansicht von Bayerns Ministerpräsident Söder nicht aus. Dass der Staat alle Gasrechnungen im Dezember übernehmen will, sei nicht genug. Auch für das Handwerk müsse mehr getan werden.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die geplante Gaspreisbremse als unzureichend kritisiert und weitere milliardenschwere Entlastungen für die Bürger gefordert. "Eine einmalige Entlastung nur im Dezember reicht doch nicht. Wenn die Preise teilweise um das Zehnfache steigen, hilft es wenig, wenn Sie nur für einen von fünf Wintermonaten nichts bezahlen müssen", sagte Söder der "Bild am Sonntag".

Söder warnt vor "Heizungen erster und zweiter Klasse"

Notwendig seien zudem Entlastungen für Menschen, die mit Öl, Holz oder Pellets heizen. "Wir dürfen in Deutschland keine Heizungen erster und zweiter Klasse bekommen", sagte Söder. Ihm fehle eine rasche Umsetzung der Gaspreisbremse und "eine Entlastung der Bürger schon im Oktober und November".

Darüber hinaus verlangte Söder massive Senkungen der Mineralöl- und Stromsteuer sowie eine Deckelung bei den Ölpreisen. Notwendig sei auch "ein spezielles Programm für Bäcker, Metzger und unzählige andere kleine Handwerksbetriebe des Mittelstandes". Es bestehe die Gefahr "des Abstiegs der Mitte".

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Zweistufige Entlastung für die Bürger

Die von der Regierung eingesetzte Gas-Kommission hatte ein zweistufiges Modell zur Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen vorgeschlagen. Demnach soll der Staat im Dezember einmalig die Gas-Monatsrechnung für Haushalte und Gewerbe komplett übernehmen.

In einem zweiten Schritt sollen ab März 2023 bis Ende April 2024 bei 80 Prozent eines geschätzten Grundkontingents die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Für den Rest der Verbrauchsmenge würde dann der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten.

Mit Informationen von AFP