Nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen auf Mallorca gibt die spanische Justiz den Fall an Deutschland ab. Ein Gericht in Palma de Mallorca erklärte am Dienstag, dass es für den Fall nicht zuständig sei. Die Vorwürfe sollten ausschließlich von der deutschen Justiz geprüft werden.
Die Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht folgt mit ihrer Entscheidung der Argumentation der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in Palma bereits mitgeteilt, dass sie Spanien nicht für zuständig hält. Die Anwälte von Collien Fernandes könnten gegen die Entscheidung jedoch noch vor einer höheren Instanz in Spanien Einspruch einlegen, ließ eine Gerichtssprecherin wissen.
Fall Fernandes: Ulmens Anwalt geht gegen "Spiegel" vor
Fernandes wirft Ulmen vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die "initiale Berichterstattung" des Magazin "Der Spiegel" gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Fall löste in Deutschland eine breite Debatte über sexualisierte Gewalt und Demonstrationen in mehreren deutschen Städten aus.
Vor ihrem Umzug 2023 nach Mallorca hatten Fernandes und der Schauspieler Christian Ulmen in Potsdam gewohnt. Das Gericht auf Mallorca sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.
Gericht auf Mallorca: Deutschsprachiger Raum als Hauptschauplatz
Im Beschlusstext weist die Richterin darauf hin, dass "die wesentlichen Umstände, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen".
Zudem handele es sich sowohl bei der Klägerin als auch beim Angeklagten um deutsche Staatsangehörige, wird hervorgehoben. Auch die benannten Zeugen seien deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und sprächen Deutsch. Sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spreche.
Auch eine mögliche digitale Hetzkampagne mit Auswirkungen auf Mallorca begründe keine Zuständigkeit spanischer Gerichte, da Collien Fernandes in Deutschland deutlich bekannter sei als in Spanien, heißt es. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei aus all den genannten Gründen in einer "privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen".
Justiz in Potsdam übernimmt Verfahren nach Fernandes-Anzeige
Die mallorquinische Richterin ordnete "die vollständige Weiterleitung der Akten an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft" an, "konkret an die Staatsanwaltschaft Itzehoe". Die Ermittlungen werden allerdings in Deutschland nun von der Staatsanwaltschaft Potsdam übernommen.
Hintergrund sei, dass Fernandes dort ihren Wohnort hatte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Nun würden die Akten der Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein in Brandenburg geprüft und geschaut, ob sich ein Anfangsverdacht begründen lasse. "Möglicherweise bedarf es weiterer Unterlagen oder weiterer Auskünfte der Anzeigenstellerin."
Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow von der Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte am Freitag zur Abgabe des Falls nach Potsdam gesagt, durch die Prüfung "bezüglich der vorgeworfenen Handlungen" hätten sich Hinweise auf mögliche Tatorte im dortigen Bezirk ergeben. Nähere Angaben machte er nicht.
Mit Informationen von dpa
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