In gutem Glauben bringt ein 56-jähriger Mann aus Gauting im Landkreis Starnberg von ihm gefundene Patronen zur Polizei. Die Munition hatte er bei einer Wohnungsräumung entdeckt. Doch dann die Überraschung: Er habe sich damit strafbar gemacht, wie ihm die Wache in Gauting mitteilte. Ein wiederkehrendes Problem, wie die Polizei sagt.
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Wer Munition bewegt, braucht Erlaubnis
"Solche ähnlich gelagerten Vorfälle ereignen sich regelmäßig, da zum Beispiel bei Wohnungsauflösungen von verstorbenen Familienmitgliedern Waffen oder Patronen gefunden werden“, so die Polizei. Den Findern sei nicht bewusst, "dass sie eine Erlaubnis für den Umgang mit den Waffen oder Munition benötigen".
Sie brächten das Gefundene dann zur nächsten Dienststelle. "Dadurch begehen sie ein Vergehen nach dem Waffengesetz." Der Gautinger wurde noch vor Ort darüber belehrt und ist nun Beschuldigter. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Zwar bescheinigt die Gautinger Polizei dem Überbringer Pflichtbewusstsein, ob das aber die Strafe mildert, war nicht zu erfahren. Die Polizei rät bei Funden von Waffen und Munition: alles so liegenlassen und die Wache verständigen. Die Einsatzkräfte kommen dann vorbei und stellen die Funde professionell sicher. Das gilt übrigens auch bei Sprengstoff. Im Zweifel immer die Polizei rufen.
Gegen eine 77-jährige Starnbergerin wurde vor Monaten ebenfalls ein Verfahren gestartet: Sie war mit zwei Schusswaffen nebst Munition auf die Wache spaziert und muss sich nun wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Führens von Waffen verantworten. Denn dazu hätte sie eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein gebraucht.
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