Bundesverfassungsgericht (Archivbild)
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Uli Deck
Audiobeitrag

Bundesverfassungsgericht (Archivbild)

Audiobeitrag
>

Staatliche Finanzierung für NPD-Nachfolger gestrichen

Staatliche Finanzierung für NPD-Nachfolger gestrichen

Die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen "Die Heimat" nennt, wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Urteil dürfte in die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot einfließen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der früheren NPD wird die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich inzwischen in "Die Heimat" umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter.

Anträge von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat haben Erfolg

Ihr politisches Konzept sei mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar, erklärte die Gerichtsvizepräsidentin Doris König. Außerdem wolle "Die Heimat" die bestehende Verfassung durch einen autoritären Nationalstaat ersetzen, der sich an einer sogenannten ethnischen Volksgemeinschaft ausrichte. Belege zeigten zudem, dass die Partei weiter mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei. So habe sie eine antisemitische Grundhaltung und mache die demokratische Ordnung verächtlich.

Damit hatten die Anträge von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat Erfolg. Die rechtsextreme NPD wird für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie.

Neues Gesetz erstmalig angewendet

Das Verfahren gegen die frühere NPD war das erste dieser Art. Grundlage des jetzigen Urteils ist eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der neuen Gesetzeslage entschieden hat. Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren geschaffen.

Die Partei zeigte sich vom Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung unbeeindruckt. "Ja, das ist nicht schön für uns", erklärte der Parteivorsitzende Frank Franz am Dienstag. "Aber wer glaubt, das würde uns aus dem Spiel werfen und uns aufhalten, der täuscht sich gewaltig." Gestärkt durch die Unterstützung ihrer Mitglieder und Spender werde die Partei ihren Weg gehen, hieß es in der Stellungnahme. Nach Angaben eines Sprechers hat "Die Heimat" rund 3.000 Mitglieder.

Faeser: Urteil weiteres Instrument gegen Rechtsextreme

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung der ehemaligen NPD als neues Mittel gegen rechtsextremistische Kräfte insgesamt. "Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch bleiben, haben wir jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie", erklärte die SPD-Politikerin. "Von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht ein klares Signal aus: Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde."

Faeser erklärte, Verfassungsfeinde dürften "keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten – weder direkt noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen". Zugleich betonte die Ministerin: "Wir machen von den Instrumenten unserer wehrhaften Demokratie Gebrauch." Die Entscheidung falle in eine Zeit, "die eines erneut zeigt: Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie – und für Menschen in unserem Land."

Söder: Gute Entscheidung des Verfassungsgerichts

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder begrüßte das Urteil aus Karlsruhe. "Es ist eine gute Entscheidung des Verfassungsgerichts. Der Grundsatz muss lauten: kein Steuergeld für Verfassungsfeinde", so seine Reaktion auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks. Das Urteil erlaube "unterhalb der Schwelle eines Verbotsverfahrens, was sehr kompliziert und schwierig ist, Möglichkeiten der Einschränkung".

Söder sieht darin auch eine mögliche Blaupause in Bezug auf die AfD, weswegen es laut Söder wichtig sei, "weitere Informationen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu sammeln". Als Beispiel nannte Söder etwa den Fall Halemba.

AfD in Sachsen als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft

Als Argument für den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung der AfD verweisen Befürworter auf den sächsischen Verfassungsschutz, der den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Entscheiden muss dies wie im Fall der NPD-Nachfolgepartei das Bundesverfassungsgericht.

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Söder hatte bereits am Montag das anstehende Karlsruher Urteil als "Blaupause für die AfD" bezeichnet. Nach dem Urteil werde man klarer sehen und überlegen können, wie das weitergeht, sagte Söder gestern im ZDF-"Morgenmagazin". Auch die Grünen zeigten sich offen für solche Überlegungen.

Mit Informationen von dpa und AFP

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!