Bunte Plastikstrohhalme in einem Becher (Symbolbild)
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Trotz EU-Verbot: Plastik-Strohhalme weiter erhältlich
Bildrechte: picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch
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Trotz EU-Verbot: Plastik-Strohhalme weiter erhältlich

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Trotz EU-Verbot: Plastik-Strohhalme weiter erhältlich

Trotz EU-Verbot: Plastik-Strohhalme weiter erhältlich

Einweggeschirr aus Plastik ist in der EU seit fünf Jahren verboten. Dennoch ist die Ware im Internet nach wie vor erhältlich. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert darum ein Eingreifen des Staates. Laut Kritikern nutzen die Händler ein Schlupfloch.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Vor fünf Jahren hat die EU den Verkauf von Einwegartikeln aus Plastik verboten – und trotzdem gibt es sie im Internet immer noch zu kaufen. Diverse Webseiten bieten etwa Plastik-Trinkhalme oder Plastik-Besteck zum Verkauf an. Teilweise ist dort von Einweg-Plastik die Rede, teilweise fällt der Begriff "Einweg" auch weg, obwohl auf den Fotos ersichtlich ist, dass es Einmalware ist. Handeln die Online-Händler also dem Verbot zuwider?

Umweltministerium: Lagerbestände unbefristet verkäuflich

Nicht nur Plastik-Trinkhalme sind in Europa seit dem 3. Juli 2021 verboten, sondern auch Einweg-Besteck, Rührstäbchen, Einwegteller oder Ohrstäbchen aus Plastik. Damit sollte der Plastikmüll reduziert und die Umwelt geschützt werden. Einige Hersteller sattelten um und verkauften stattdessen Einweg-Artikel aus Holz, Bambus oder Papier, letzteres etwa bei Strohhalmen für Trinkpäckchen. Auch die Firma Capri-Sun verwendet seit 2021 Papierstrohhalme an ihren klassischen Trinkbeuteln, bemüht sich aber um eine Rückkehr zum Plastikstrohhalm.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet das als massives Problem und fordert, dass der Staat hart gegen entsprechende Online-Händler vorgehe. Laut Bundesumweltministerium stellt das "Inverkehrbringen" solcher Produkte tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Mit einer wichtigen Einschränkung allerdings: Wenn es sich um Lagerbestände handelt, dürften sie ohne zeitliche Befristung angeboten und verkauft werden. Das Ministerium räumt ein, dass das "Umgehungstatbestände" schaffe, die Kontrollen erschweren. 

DUH: Händler verkaufen unter Deckmantel von Lagerbeständen

Die DUH glaubt nicht daran, dass alle heute verkauften Plastik-Wegwerfartikel tatsächlich aus Lagerbeständen kommen, die vor dem Verbot produziert wurden. Mutmaßlich beschafften sich die Anbieter die Ware neu und verkauften sie unter dem Deckmantel des alten Lagerbestandes, so die DUH.

Auch wenn es positive Auswirkungen des Plastikverbots bei Einwegartikeln gebe, fordert die DUH die Politik auf, die Verbrauchenden zum Gebrauch von Mehrweg-Produktgebrauch zu bewegen. Denn noch immer würden massenhaft Wegwerfartikel genutzt, etwa Besteck aus Bambus, obwohl es doch längst gute Mehrweg-Alternativen gebe. 

DUH: Staat sollte Mehrweg fördern

Auch die Rethink Plastic Alliance, ein Zusammenschluss von europäischen Umweltschutzorganisationen, sieht positive Auswirkungen des Verbots: Zum einen weil so bestimmte Produkte überhaupt nicht auf den Markt gelangten. Zum anderen sei das öffentliche Bewusstsein für die Verschmutzung durch Einweg-Plastik deutlich gestiegen. Außerdem gehe es in der politischen Debatte seit dem Verbot mehr um Prävention, Wiederverwendung und Müllvermeidung. Allerdings bestünden weiterhin Verschmutzungsquellen, "darunter Verpackungen, Umhüllungen und Feuchttücher", so die Rethink Plastic Alliance.

Deshalb wünscht sich die DUH, dass die öffentliche Hand die Nutzung von Mehrweg-Artikeln fördert. So könnten Kommunen zum Beispiel Cafés und Imbissbuden bei der Anschaffung von Spülmaschinen einen Zuschuss geben. Bislang würden Gastronomen alleingelassen – viele scheuten den Einsatz von Mehrweg-Artikeln, weil damit Mehrkosten verbunden seien.

Einheitliche Mehrwegsysteme könnten Gamechanger sein

Noch wichtiger aber seien einheitliche Mehrwegsysteme, die für alle gleichermaßen nutzbar sind, und praktikable Rückgabestrukturen, wie zum Beispiel die Einbeziehung von Pfandautomaten in Supermärkten. Es wäre ein Gamechanger, wenn man dort Mehrweg-Essensboxen oder Becher zurückgeben könnte, so die DUH. 

Außerdem könnten Abgaben die Einweg-Artikel unattraktiv machen, wie etwa in Tübingen. Dort gibt es eine Einwegverpackungssteuer von 50 Cent auf Einwegbecher, Essensboxen oder Besteck – egal aus welchen Einwegmaterial. Das motiviere die Verbrauchenden, auf Mehrweg umzusteigen. Das Ergebnis spricht laut DUH für sich: "In Tübingen gibt es pro Kopf das größte Mehrwegangebot in der Gastronomie in ganz Deutschland."

EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe könnte geändert werden

Das Bundesumweltministerium will sich dafür einsetzen, dass die EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe geändert wird und Einwegplastik dann nicht mehr aus Lagerbestände verkauft werden darf. Das könnte aber noch dauern: Die laufende Evaluierung dieser Richtlinie soll erst im Juli 2027 abgeschlossen sein.

Mit Informationen von dpa

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