18.05.2026: Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich im Landgericht Pilsen.
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18.05.2026: Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich im Landgericht Pilsen.
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18.05.2026: Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich im Landgericht Pilsen.

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Tschechien darf Neonazi Liebich an Deutschland ausliefern

Tschechien darf Neonazi Liebich an Deutschland ausliefern

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wurde im April in Tschechien gefasst und wehrte sich seitdem gegen ihre Auslieferung. Nun hat das Oberlandesgericht in Prag die Beschwerden der 55-Jährigen abgewiesen. Wie es jetzt weitergeht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Zehntägige Frist für Behörden

Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz (Sachsen) gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig. 

Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzeň) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. 

Befangenheitsantrag gegen Richterin abgewiesen

Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Liebich bliebe theoretisch als letzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anzurufen. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeroným Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für den Posten nominiert.

Auslieferungshaft in berüchtigtem Gefängnis

Liebich wurde nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krásná bei Asch (As) nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge – darunter auch Schwerverbrecher.

Die Rechtsextremistin wurde im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Wie im März bekannt wurde, stellte der Saalekreis beim Amtsgericht Halle einen Antrag auf Rückgängigmachung der SBGG-Eintragung (Link zum Artikel des MDR).

Offenbar will auch Liebich selbst den eigenen Eintrag erneut ändern. Neuer Geschlechtseintrag soll nun "divers" werden, als neuen Vornamen möchte Liebich "Anne Frank" (externer Link zum Museum Anne Frank) eintragen lassen. Das war Anfang des Jahres bekannt geworden und hatte die Zweifel, ob Liebich die Regelungen des Gesetzes womöglich missbraucht, weiter befeuert.

Mit Informationen von dpa

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