Der österreichische Ex-Milliardär und insolvente Immobilienunternehmer René Benko ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
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Erstes Urteil gegen Signa-Gründer: Einblick ins "System Benko"

Erstes Urteil gegen Signa-Gründer: Einblick ins "System Benko"

Knapp zwei Jahre ist die Insolvenz der Signa her – und zwei Jahre beträgt auch das Strafmaß für Gründer René Benko. Der Prozess enthüllt komplexe Machenschaften rund um das Unternehmen. Die Frage bleibt, wie viel für die Gläubiger noch zu holen ist.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

"Sie sind die Chefin", sagt René Benko im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal zur Richterin Andrea Wegscheider. Die hatte Benko zuvor in den Saal gebeten und gefragt, wo er sich zur Urteilsverkündigung hinsetzen möchte. Die Richterin lässt den in die Pleite gerutschten Signa-Gründer neben seinem Verteidiger Platz nehmen und gibt dann ihre Entscheidung bekannt. Das Landesgericht in Innsbruck hat ihn wegen betrügerischen Bankrotts schuldig gesprochen.

"Das ist ein Etappensieg für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft", sagt Investigativjournalist Sebastian Reinhart. Er begleitet die Karriere von Benko und Signa schon lange. "Die Strafhöhe ist ordentlich ausgefallen. Und ja, es ist auf jeden Fall ein erster Schritt."

Teilschuld und Freispruch im Fall Benko

Benko wurde nur in einem Anklagepunkt schuldig gesprochen. Die Richterin war überzeugt davon, dass der Unternehmer versucht hatte, 300.000 Euro im Rahmen seiner Insolvenz beiseitezuschaffen. Diese Summe überwies er nach einer Schenkung von seiner Mutter an eben diese zurück. Die Richterin sagt: Weil das im Herbst 2023 passiert ist, also in einer Phase, in der die finanziellen Probleme schon erkennbar waren, ging es Benko darum, die Liquidität zu sichern – nicht bei ihm selbst, aber bei jemandem anders.

Im zweiten Anklagepunkt wurde Benko freigesprochen: Eine Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro über vier Jahre für eine Villa der Benkos, die über verschiedene Gesellschaften läuft und vereinfacht gesagt, auch die Mutter - diese Zahlung sei verhältnismäßig gewesen, sagte die Richterin.

Die sechs Zeugen-Aussagen hätten trotzdem gezeigt, wie das System Benko funktioniert habe, sagt Investigativjournalist Reinhart. "Vor allem aus dem heutigen Tag ist sehr, sehr deutlich geworden, wie die internen Machtstrukturen funktionieren. Man hat den Finanzchef gehört, man hat einen Geschäftsführer gehört aus der Signa Holding und sie haben alle mit dem Finger auf René Benko gezeigt. Also die Machthaberschaft hat sich heute sehr, sehr stark belegen lassen."

Noch immer 14 laufende Verfahren

Die entsprechenden Zeugenaussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Idee zur Vorauszahlung im Mietvertrag kam von Benko, der Entwurf inklusive der entsprechenden Konditionen im Vertrag kam von Benko, alle Entscheidungen gingen über seinen Schreibtisch, von Benkos Mitarbeitern wurden die dann nur noch abgenickt und firmiert.

Vor allem ein Ex-Signa-Manager hat das zu Protokoll gegeben. In einem anderen Signa-Verfahren wird der Mann selbst als Beschuldigter geführt. Und von diesen Verfahren gibt es einige: Gegen Benko und andere Signa-Verantwortliche laufen laut österreichischer Medien 14 Verfahrensstränge. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, der Untreue, oder verdeckten Vermögensverlagerungen. Und um die Frage, wie viel Geld womöglich noch für die Gläubiger zu holen ist. Zwar ging es in dem Prozess in Innsbruck um das Konkursverfahren von Benko als Einzelunternehmer – und damit nicht um die – in Anführungszeichen – großen Signa-Forderungen.

Aber bei Benkos privaten Forderungen wurde Klartext gesprochen. Das hat auch Klaus Schaller verfolgt. Er ist vom Kreditschutzverband in Tirol und vertritt Benko-Gläubiger. "Wir haben heute gehört, dass 2,7 Milliarden Euro an Passiva angemeldet sind, festgestellte Forderungen unter 50 Millionen, im Moment haben wir unter eine Million auf dem Massekonto. Die Erwartungen für die Gläubiger sind im Moment überschaubar."

Ungewisse Aussichten für Benkos Gläubiger

Das heißt: Für die Gläubiger von René Benko dürfte eher nichts zu holen sein. Benko selbst hat das Urteil übrigens regungslos zur Kenntnis genommen. Wie es ihm geht, sagt sein Verteidiger Norbert Wess: "Herr René Benko ist ein Kämpfer und findet sich, worauf ich stolz bin, mit jeder Situation zurecht. Dass er mit dem Urteil nicht einverstanden ist klar, sonst hätte er sich nicht nicht schuldig verantwortet."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Benko und sein Verteidiger haben drei Tage Zeit, Einspruch einzulegen.

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