Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag
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Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag
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Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag

Weil das Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe nicht eingehalten wurde, haben ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Am Dienstag findet die erste Verhandlung statt. Worum es geht – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag zu den Beschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgelegt?

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro. Er muss von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden. Damit werden die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland finanziert, also ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Höhe des Beitrags legt die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) fest. Sie überprüft die Finanzierungspläne der Öffentlich-Rechtlichen und gibt eine Empfehlung zur Beitragshöhe ab. Die Bundesländer müssen dem Beitrag einstimmig zustimmen und dürfen nur in begründeten Ausnahmen von der KEF-Empfehlung abweichen. Dies ist gesetzlich festgelegt.

Warum haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt?

Die KEF hatte vor zwei Jahren empfohlen, dass der Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen soll. Aber die Länderchefs konnten sich nicht auf die Erhöhung einigen. Unter anderem Bayern verweigerte die Zustimmung. Auch ein diskutiertes alternatives Verfahren zur Festsetzung der Beitragshöhe scheiterte.

Anders als im vorgeschriebenen Verfahren blieb der Beitrag deshalb bei der ursprünglichen Höhe von 18,36 Euro. ARD und ZDF sehen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt. Sie kritisieren eine nicht bedarfsgerechte Finanzierung. Deshalb haben ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Es gibt einen Präzedenzfall: Schon 2001 hatten die Bundesländer der KEF-Empfehlung nicht zugestimmt. Damals entschied das Gericht, dass der Rundfunkbeitrag wie vorgesehen steigen soll.

Warum hat sich die Ausgangsposition geändert?

Im Februar 2026 gab die KEF eine neue Empfehlung heraus. Demnach soll der Rundfunkbeitrag geringer steigen. Nämlich nur um 28 Cent auf 18,64 Euro. Und das auch erst ab 2027. Die Finanzkommission begründet das mit höheren Zinserträgen, stabileren Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und zusätzlichen Eigenmitteln, unter anderem weil Investitionen verschoben wurden. Keinen Einfluss haben dagegen die Veränderungen bei den Öffentlich-Rechtlichen durch den Reformstaatsvertrag. Dieser war im Dezember 2025 in Kraft getreten. Dieser verpflichtet die ARD-Landesrundfunkanstalten unter anderem dazu Radio- und Fernsehanstalten zu schließen oder zusammenzulegen. Diese Veränderungen hätten "noch keinen nennenswerten Einfluss" auf die Höhe des Rundfunkbeitrags, hieß es von der KEF.

Warum halten ARD und ZDF an der Beschwerde fest?

Die Argumentation der Öffentlich Rechtlichen Sender bleibt: Die Länder hätten sich nicht an das vorgeschriebene Verfahren gehalten, nämlich die von der KEF vorgelegte Beitragsempfehlung umzusetzen. Sie hätten auch keine verfassungsrechtlich tragfähigen Gründe für die Nichtanpassung des Beitrags vorgebracht. So könne der gesetzlich geregelte Auftrag nicht erfüllt werden.

Wann fällt eine Entscheidung?

Am Dienstag wird zunächst mündlich verhandelt. Wie es dann weitergeht, ist noch unklar. Normalerweise verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil erst einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung.

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