Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist der AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte die Richterin am Amtsgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bystron erscheint nicht zur Verhandlung
Das Gericht halte es für erwiesen, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet habe, "insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos", so die Richterin. Der AfD-Politiker selbst bekam das allerdings nicht zu hören: Er erschien am Freitag nicht vor Gericht, sondern ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Grund dafür blieb zunächst unklar. Bystron selbst kündigte auf Anfrage nur an, er werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Während der Verhandlung sprach Bystrons Verteidiger Peter Solloch von einem Verfahren mit "politischen Hintergrund", bei dem es immer mehr auf die Person ankomme, die den rechten Arm ausstrecke, als auf die Geste selbst. Zur Beweisführung hatte der Anwalt Aufnahmen anderer politisch aktiver Menschen mitgebracht, auf denen diese einen Arm heben.
Collage war 2022 auf Twitter verbreitet worden
Nach Ansicht des Gerichts hatte der Europaabgeordnete mit der von ihm 2022 auf Twitter verbreiteten Collage dagegen bewusst den verbotenen "Hitlergruß" verwendet. Zu sehen waren auf der Fotomontage unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand.
Bystron hatte die Collage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk mit der Bildunterschrift "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!", geteilt. Dass der AfD-Politiker den Post selbst verfasst hatte, räumte sein Verteidiger vor Gericht ein.
Bystron nach Urteil nicht vorbestraft
Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen, damit wäre Bystron vorbestraft gewesen. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der Schwelle, die dafür erreicht werden müsste.
Zu dem Prozess war es gekommen, weil Bystron Einspruch gegen einen vom Amtsgericht München in dem Fall erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte. Bystron hatte das Verfahren im Vorfeld als "Diskreditierung" im zurückliegenden Europawahlkampf bezeichnet. Er sei verwundert, dass sich die Justiz für "solche parteipolitischen Spielchen instrumentalisieren lässt".
Ermittlungen gegen Bystron auch wegen Geldwäsche, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung
Das Europaparlament hatte Anfang Mai 2025 in Straßburg mehrheitlich für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron gestimmt. So konnten die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Bystron wegen Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit weiterverfolgt werden.
Bystron wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung "in mindestens fünf Fällen" und Betrug "in mindestens sechs Fällen" vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.
Mit Material von dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
