Zugunsten von Missbrauchs-Betroffenen hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihren 20 Mitgliedskirchen neue Richtlinien für die Zahlung von Anerkennungsleistungen empfohlen – mit Gültigkeit zum 1. Januar. Damit sollen die Verfahren vereinheitlicht werden.
Entscheider über Entschädigungen "nicht angemessen kirchenfern"
In der bayerischen Landeskirche sind die neuen Regeln bereits in Kraft. Doch ihre Umsetzung kritisiert die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, im BR scharf: Sie beanstandet die Besetzung der unabhängigen Kommission, die über die Anträge auf Anerkennungsleistungen für Betroffene entscheidet. Diese sei "nicht angemessen kirchenfern", so Claus: Drei von sechs Mitgliedern des Gremiums seien ehemalige Beschäftigte der Landeskirche, nämlich eine Pfarrerin im Ruhestand, der ehemalige Leiter eines Diakonissenwerks und eine ehemalige Dozentin einer evangelischen Hochschule.
Laut der neuen EKD-Richtlinie dürfen ehemalige Beschäftigte der Landeskirche zwar Mitglieder einer Anerkennungskommission sein, aber nur weniger als die Hälfte stellen. Weicht Bayern also von dieser Regel ab? "Das kann sein, wenn man eine Lehrbeauftragte an einer evangelischen Hochschule als Mitarbeiterin einer Kirche ansieht", sagt Landesbischof Christian Kopp auf BR-Anfrage. Er sehe das "ein bisschen anders". Die Unabhängigkeit der Lehrbeauftragten sei bereits aus dem wissenschaftlichen Kontext heraus gegeben gewesen. Sie habe zudem ihren Hauptauftrag woanders gehabt.
Landesbischof: Stabilität statt Gremienwechsel
Nach einer weiteren Vorschrift muss die Anerkennungskommission überdies mit einer ungeraden Zahl an Mitgliedern besetzt sein, um bei Abstimmungen Patt-Situationen zu vermeiden. "An dieser Abweichung arbeiten wir", sagte Kopp bereits in einer früheren Stellungnahme.
Die Kritik der Missbrauchsbeauftragten Claus geht aber noch weiter: Die EKD habe mit ihren neuen Richtlinien die Anerkennungskommissionen der Landeskirchen ausdrücklich neu strukturieren wollen. So steht es auf der EKD-Homepage. Das sei in Bayern nicht erfolgt, die Besetzung der Kommission sei dieselbe wie in den Jahren zuvor.
Das werde dann zum Problem, wenn Betroffene, die bereits Anerkennungsleistungen bekommen haben, wegen der neuen Regeln noch einmal einen Antrag stellen: "Wenn eine Kommission, die schon früher über die Anträge entschieden hat, über die ursprünglich von ihr bewilligte Summe an Geld wieder neu entscheidet – das schafft einfach auch Konflikte innerhalb des Gremiums. Nach dem Motto: Wie sehr sollen wir jetzt hier aufstocken oder nicht?"
Der Landesbischof verweist dagegen auf den Text der Anerkennungsrichtlinie. Darin sei keine dezidierte Neubesetzung vorgeschrieben. Ihm gehe es darum, die "Stabilität dieser Kommission zu erhalten, weil wir einen sehr hohen Arbeitsaufwand haben". Da sei es "sehr gut, wenn die Kommission in der Fallbearbeitung schon geübt ist".
"15.000 Euro reichen nicht mal für Medikamente"
Indessen haben auch drei Mitglieder der Betroffenenvertretung in der bayerischen Landeskirche ihren Unmut bekundet: Spürbare Fortschritte in puncto finanzieller Anerkennung des Leids kämen bei den Betroffenen in Bayern bisher nicht an, sagten sie dem BR. Sie wollen anonym bleiben, weil sie Anfeindungen innerhalb ihrer Gemeinden fürchten. "Es dauert alles viel zu lang", sagt eine. "Die Betroffenen, die sterben dahin." Die Kirche müsse auf die Betroffenen zugehen und ihrem erlittenen Leid wirklich angemessene finanzielle und materielle Unterstützungen leisten.
Nach den neuen Regeln zahlt die Kirche Betroffenen einen Pauschalbetrag von 15.000 Euro, wenn die erlittene Tat strafbar war. Zu dem Betrag kann eine weitere Zahlung dazukommen – abhängig von einer Einzelfallprüfung. Dabei soll es keine Obergrenze geben. An welchen Summen sich die Anerkennungskommission orientiert, ist weiterhin unklar. Die Mitglieder der Betroffenenvertretung kritisieren das und halten auch die Pauschale für zu niedrig: "15.000 Euro – das reicht noch nicht einmal für die Medikamente." Aber da sei "ein taubes Ohr da".
"Sollen wir jetzt die Lorenzkirche verkaufen?"
Ihre Kritik hatten die Mitglieder der Betroffenenvertretung auch schon dem Landesbischof mitgeteilt. Und da ihre Forderung nach höheren Anerkennungsleistungen in einer Zeit komme, in der die Kirchenkassen klammer werden, war ihr Vorschlag, die Kirche könne doch Immobilien veräußern, um den Forderungen gerecht zu werden. Da habe der Landesbischof entgegnet, ob man nun etwa die Nürnberger Lorenzkirche verkaufen solle. "Also das ist der Ton hinter verschlossenen Türen", moniert ein Teilnehmer des Gesprächs.
Dem BR bestätigt der Landesbischof seine Aussage, fühlt sich aber missverstanden. "Mir ging es nur darum, betroffenen Personen ins Bewusstsein zu bringen, wie komplex auch bei uns diese Verhandlungsprozesse sind", so Kopp. Auf die Nürnberger Lorenzkirche etwa habe er keinen Zugriff, weil sie nicht der bayerischen Landeskirche gehöre, sondern "einer ganz bestimmten Kirchengemeinde". Er bedauere, dass Betroffene sich hingehalten fühlen.
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