Nachtaufnahme vom Großglockner - Licht im oberen Drittel des Gratverlaufs zeigt die Position der Kletterer
Nachtaufnahme vom Großglockner - Licht im oberen Drittel des Gratverlaufs zeigt die Position der Kletterer
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Großglockner-Webcam am 18. Januar 2025: Licht am Stüdlgrat zeigt die Stirnlampen der beiden Bergsteiger. Der Mann überlebte, die Frau starb.
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Großglockner-Webcam am 18. Januar 2025: Licht am Stüdlgrat zeigt die Stirnlampen der beiden Bergsteiger. Der Mann überlebte, die Frau starb.

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Großglockner: Bergsteiger nach Tod der Freundin vor Gericht

Großglockner: Bergsteiger nach Tod der Freundin vor Gericht

Ein Bergsteiger aus Salzburg hat vor einem Jahr seine Freundin in einer kalten Nacht am Großglockner zurückgelassen, die Frau ist erfroren. Ab Donnerstag steht der Mann vor Gericht. Das Verfahren könnte Folgen für alle haben, die oft am Berg sind.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Der Stüdlgrat gilt als fantastische Bergtour: tolle Kletterei, grandiose Aussicht und als Ziel das golden glänzende Gipfelkreuz am höchsten Punkt Österreichs. Die Route ist nicht der leichteste Anstieg auf den Großglockner, aber wohl der beliebteste. Zumindest im Sommer, wenn der Andrang am größten ist.

36-Jähriger der der grob fahrlässigen Tötung angeklagt

Wer die Tour jedoch im Winter wagt, muss wirklich wissen, was er tut. Es ist kalt, die Tage sind kurz, die Hütten geschlossen. Man muss schnell sein und Kondition für eine Tagestour mit mehr als 1.800 Höhenmetern haben. Klettern mit Steigeisen und klammen Fingern dürfen einen nicht hindern. All das muss der 36-jährige Salzburger gewusst haben, der jetzt der grob fahrlässigen Tötung angeklagt ist.

Im Januar 2025 startet er mit seiner 33-jährigen Freundin zu einer Tour auf den Großglockner. Der Ausflug endet in einer Tragödie: In der darauffolgenden Nacht erfriert die Frau knapp unterhalb des Gipfels, allein und ungeschützt. Die Frage, wie das geschehen konnte, beschäftigt die alpine Community seit Monaten. Der Prozess, der am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck beginnt, soll jetzt Klarheit bringen.

Mit Snowboard-Softboots auf den Großglockner

Nach langen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im Dezember Anklage gegen den Begleiter der Verstorbenen erhoben. Ihn als Seilpartner mit der größeren Bergerfahrung sehen die Ermittler in der Verantwortung.

Sie legen ihm mehrere Vorwürfe zur Last, die die Planung und Durchführung der Tour betreffen. Das Paar sei zu spät gestartet und nicht rechtzeitig umgekehrt, als das noch möglich war. Die Frau wäre zu unerfahren für eine Winterbegehung des Stüdlgrats gewesen. Noch dazu war sie mit Splitboard und Snowboard-Softboots unterwegs, was für eine hochalpine Tour im kombinierten Gelände ungeeignet ist.

Hilfe durch Hubschrauber nicht beachtet

Weitere Vorwürfe befassen sich damit, dass die beiden Bergsteiger mehrfach angebotene Hilfe nicht angenommen haben: Etwa schickte die Alpinpolizei, die das Geschehen am Großglockner in jener Nacht via Webcam verfolgte, gegen 23 Uhr einen Hubschrauber zum Großglockner, auf den die beiden aber nicht reagierten.

Anrufe auf dem Handy des Bergsteigers blieben lange unbeantwortet, und als dann doch ein Telefongespräch zustande kam, endete es abrupt und unklar. Auch danach habe der Angeklagte lange Zeit nicht noch einmal Kontakt zu den Rettungskräften aufgenommen.

Biwaksack und Rettungsdecke im Rucksack der Toten

Schließlich habe der Mann seine Freundin um zwei Uhr nachts – bei minus 8 Grad und stürmischen Windgeschwindigkeiten von bis zu 74 km/h – knapp unterhalb des Gipfels "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" zurückgelassen, wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck schreibt. Und das, ohne sie an einen geschützten Platz zu bringen und sie möglichst warm einzupacken.

Immerhin hatte sie Biwaksack und Rettungsdecke dabei, beides wurde aber nicht verwendet. Über all diese Vorwürfe dürfte bei dem Prozess gesprochen werden.

Wegweisendes Verfahren für alpine Community

Nicht nur in Österreich, auch international wird ausführlich über Großglockner-Verfahren berichtet. Einerseits wegen der besonderen Tragik der Ereignisse. Andererseits, weil der Prozess von der Bergsport-Gemeinde mit besonderem Augenmerk beobachtet wird. Der Prozess wirft nämlich nichts weniger als die Grundsatzfrage auf, wer am Berg die Verantwortung trägt.

Je nachdem, wie das Gericht über den Fall am Großglockner entscheidet, könnte die Rechtsprechung beispielgebend für nachfolgende Fälle sein – auch über Tirol und Österreich hinaus.

Berge nicht rechtsfreier Raum, aber Risikoraum

Bislang gilt am Berg normalerweise, wenn man mit Freunden oder Bekannten unterwegs ist, das Prinzip der Eigenverantwortung. Berge sind zwar kein rechtsfreier Raum, aber durchaus ein Raum, in dem das allgemeine Recht auf Risiko stattfinden kann. In seltenen Fällen wie diesem spricht die Justiz jedoch vom sogenannten "Führer aus Gefälligkeit" oder einer "faktischen Führerschaft".

In diesem Fall muss eine Person am Berg rechtliche Verantwortung für andere übernehmen, auch wenn sie selbst kein ausgebildeter Bergführer ist. Das gilt vor allem, wenn einer in der Gruppe, der am Berg deutlich besser qualifiziert ist, die Führung übernimmt – ein juristisches Schreckgespenst für Bergsteiger, da es das Recht auf individuelles Risiko stark einschränken würde. Die Sorge: Wer nimmt schon gerne Schwächere mit auf Tour, wenn er im Schadensfall dafür strafrechtlich belangt wird?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt, Mobiltelefone und Sportuhren, Fotos und Videos wurden ausgewertet sowie Zeugen vernommen. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Video: Bergsteigerlegende Peter Habeler über Schuldfrage

Großglockner bei Nacht
Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2026
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In der Nacht auf den 19. Januar 2025 stirbt eine 33-Jährige am Großglockner, erfroren, wenige Meter unterhalb des Gipfels.

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