Rechtspopulistin Le Pen erhält Freiheitsstrafe

Ein Gericht in Paris verurteilte die 56-Jährige wegen der Veruntreuung öffenlicher Gelder in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete: Zwei Jahre der Haftstrafe werden auf Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei sollen mit dem Tragen einer Fußfessel abgegolten werden. Außerdem darf Le Pen in den nächsten fünf Jahren nicht für ein öffentliches Amt kandidieren. Damit hat sie kaum noch Chancen, bei der nächsten Präsidentschaftswahl anzutreten. - Auch politische Gegner von Le Pen sehen die Entscheidung mit Skepsis. So sagte der Chef der Linkspartei, Mélenchon, die Rechtspopulisten sollten nicht mit Gerichtsverfahren, sondern an den Wahlurnen besiegt werden. Ähnlich äußerte sich der Fraktionschef der konservativen "Républicains", Wauquiez. Für eine Demokratie sei es nicht gesund, einer gewählten Politikerin eine Kandidatur zu verbieten.

Sendung: BR24 Nachrichten, 31.03.2025 18:45 Uhr

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