Unerlaubte Werbung der Grünen in München kostet Geldbuße

Das Kreisverwaltungsreferat hat eine Strafe von knapp 7.000 Euro verhängt. Diese müssen sich die zuständige Werbeagentur und die Partei teilen. Hintergrund ist, dass im Bundestagswahlkampf 2025 eine nicht genehmigte Lichtinstallation für den Grünen-Kanzlerkandidaten Habeck am Münchner Siegestor zu sehen war. Das KVR entschied nun, dass dabei denkmalschutzrechtliche Bestimmungen missachtet worden seien. Die Wahlwerbung habe zudem außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen stattgefunden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 08.04.2026 21:00 Uhr

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