Der Streaming-Dienst Netflix hat wegen unzulässiger Preiserhöhungen eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Köln erklärte heute Preissteigerungen des Dienstes in den Jahren 2017, 2019 und 2022 in zweiter Instanz für unwirksam. Dem klagenden Verbraucher stehen demnach Rückzahlungen zu – anderen Betroffenen erstmal nicht.
Netflix machte kein Angebot, sondern informierte
Im Detail bemängelte das Gericht zum einen das Vorgehen des Unternehmens bei den Preisänderungen: Dem Kunden wurde bei Nutzung der Netflix-App eine Schaltfläche eingeblendet, die über die Preiserhöhungen informierte und dazu aufforderte, der Erhöhung zuzustimmen. In dieser Darstellung sei dem Kunden glaubhaft gemacht worden, dass er lediglich über die einseitigen Vertragsänderungen informiert werde, erklärte das Gericht.
Für eine Preisanpassung müsse das Unternehmen jedoch formell ein Angebot machen, dem der Kunde dann zustimmt. "Dem Gericht reichte dafür in diesem Fall das Pop-up-Fenster mit Zustimmungs-Button nicht aus", erklärte der Telekommunikationsexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Erol Burak Tergek.
Verbraucher "unangemessen" benachteiligt
Zudem entschied das Landgericht, dass die Bedingungen für eine einseitige Vertragsänderung nicht gegeben waren. Netflix hatte auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, der zufolge das Unternehmen "von Zeit zu Zeit" und "in unserem billigen Ermessen" wegen Kostensteigerungen die Preise ändern könne. Diese Bestimmung benachteilige den Verbraucher jedoch "unangemessen", erklärte das Gericht.
Nur der Kläger bekommt vorerst Geld zurück
Dem klagenden Netflix-Kunden stehen nun Rückzahlungen für die Preiserhöhungen ab 2019 zu. Die Ansprüche für die Jahre 2017 und 2018 wies das Gericht als verjährt zurück. Andere Kundinnen und Kunden müssten Rückforderungen selbst durchsetzen.
Von den Preisanpassungen von Netflix waren in Deutschland Tausende Kunden betroffen. Dennoch wirke das Urteil aus Köln "unmittelbar nur zwischen den Parteien und nicht für alle Kundinnen und Kunden von Netflix", erklärte Tergek. "Betroffene in einer ähnlichen Ausgangslage müssen daher zu viel gezahlte Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung selbstständig zurückfordern und gegebenenfalls einklagen."
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