Ein Fall rund um einen inhaftierten Fußballtrainer, der mindestens fünf minderjährige Spieler aus Südbayern sexuell missbraucht haben soll, hat für Bestürzung gesorgt. Derlei Geschehnisse werfen die Frage auf: Wie können Vereine die Kinder besser schützen?
Polizeiliches Führungszeugnis als Präventivmaßnahme
Entscheidet man sich für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendtrainer, stellt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) zunächst einige Forderungen. Neben der Mitgliedschaft in einem Verein wird auch ein maximal drei Monate altes erweitertes Führungszeugnis benötigt. Dort werden relevante Eintragungen oder Auffälligkeiten (Vorstrafen, Delikte etc.) festgehalten, die ein solches Engagement in Frage stellen könnten.
Ein Vorgang, an dem sich auch der SV Eintracht Berglern im Landkreis Erding orientiert - und der vom Verein auch auf Betreuer im Jugendbereich ausgeweitet wurde. "Wir als Verein haben uns gemeinsam mit dem Landratsamt Erding dazu entschlossen, Führungszeugnisse von Jugendtrainern und Betreuern einzufordern", erklärte Vorsitzender Stefan Buchner im Interview mit BR24Sport.
Bei Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand
Bestenfalls gibt es in einem solchen Zeugnis keinen Eintrag. Sollte doch der gegenteilige Fall eintreten, obliegt es Buchner und seinen Vorstandskollegen eine Entscheidung zu treffen. "Vom Landratsamt gibt es einen Katalog, in dem genau aufgeführt sind, welche Paragraphen zu einem Ausschluss führen würden und welche akzeptiert werden können", erörterte er.
Der bürokratische Aufwand hält sich für die Einzelperson dabei übrigens in Grenzen. "Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses, damit man trainieren darf, dauert etwa eine Viertelstunde und ist bei der Gemeinde möglich", erklärte Robert Krieger, Schriftführer des SV Eintracht Berglern. "Das funktioniert sogar online. Man muss es nur persönlich abholen, weil die Gemeinde natürlich sehen möchte, um wen es sich handelt."
Führungszeugnis im Jugendfußball: Einen Haken gibt es
Mit diesem Vorgehen kann ein Verein mögliche Interessenten unter die Lupe nehmen und sich absichern. Einen Haken gibt es aber: Ein erweitertes Führungszeugnis bringt eine Gültigkeit von fünf Jahren mit sich und muss in diesem Zeitraum lediglich erneut beantragt werden, falls der Trainer den Verein wechselt. "Wenn jemand morgen verurteilt werden würde, würden wir das nicht mitbekommen", bezog sich Buchner auf die sich so ergebene Lücke für potenzielle Straftäter.
Beim SVE Berglern ist bislang noch kein Fall von Kindesmissbrauch dokumentiert. Trotzdem sind die Verantwortlichen darauf bedacht, den bisherigen Prozess zu optimieren. Eine mögliche Anpassung des Kontrollvorgangs wäre, dass ein Führungszeugnis im Fall einer Auffälligkeit oder Eintragung zwingend neu beantragt werden muss. "Dann würden wir es ja mitbekommen", so Buchner.
Auch zwischen den Vereinen könnte die Kommunikation verbessert werden. "Wenn es untereinander eine Art Kontakt geben würde, dann würde sehr schnell publik, dass man genauer draufschauen soll", sagte Buchner.
